Stundenlohnarbeiten

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Stundenlohnarbeiten / Regiearbeiten

Stundenlohnarbeiten für einzelne Leistungen in einem Gesamtauftrag kommen häufig vor.

So wird für Poliere und Facharbeiter ein fester Stundenlohn vereinbart.

Die Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

Wurde kein Stundenlohn ausgehandelt, so gilt die ortsübliche Vergütung.

Die Stundenlohnarbeiten werden vom Arbeitnehmer der ausführenden Firma auf einem Stundenlohnzettel festgehalten.

Der Stundenlohnzettel muss Angaben enthalten, die vom Bauherrn nachgeprüft werden können.

Der Stundenlohnzettel wird vom Auftraggeber unterzeichnet, um den Umfang der geleisteten Arbeit anzuerkennen.

Die Stundenlohnarbeiten können vom Auftraggeber angezweifelt werden, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.

Die Stundenlohnzettel müssen so erstellt werden, dass die geleistete Arbeit und die verwendeten Baustoffe und Geräte nachvollziehbar sind.

Im Streitfall müssen die eingetragenen Leistungen auf dem Stundenlohnzettel für einen Sachverständigen nachvollziehbar sein.

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