Bauzeitüberschreitung

Bauzeitüberschreitung - Bauzeiten - Verzögerung - Überschreitungen - Mehrkosten

Bauzeitüberschreitungen beim Hausbau

Bauzeitüberschreitungen treten während dem Bauen fast immer auf und erfordern meistens eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Vergütung.

Eine Bauzeitüberschreitung ergibt sich unter anderem durch neue Wünsche des Bauherrn, unerwartete Probleme mit dem Grundstück oder der Wetterlage.

Diese Faktoren fallen normalerweise unter das Risiko des Bauherrn.

Wird eine Bauzeitüberschreitung offenkundig, muss geregelt werden, wer diese zu vertreten hat.

Feststellen der Bauzeitüberschreitung

Bei einer Bauzeitüberschreitung gewinnt die gesamte Baudokumentation wie Bauzeitenplan, Bautagebuch an erheblicher Bedeutung.

Dabei kommt es zu folgenden Fragen:

  • Welche Behinderung tritt auf?
  • Wer hat die Behinderung verursacht / zu vertreten?
  • Welche Auswirkungen hat die Behinderung?

Mehrkosten durch die Bauzeitverzögerung

  • Welche Mehrkosten entstehen?

Eine Bauzeitüberschreitung verursacht Mehrkosten.

Mehrkosten entstehen unter anderem durch verlängerte Baustelleneinrichtung, Personalkosten, Materialkosten, Lagerkosten und die Zahlung der Kreditzinsen und zusätzlicher Leistungen.

Mündlich vereinbarte Regelungen können Sie vergessen, sie sind nichts wert.

Ansprüche durchsetzen

Bei einer Bauzeitüberschreitung gilt es, seine Ansprüche stichhaltig zu begründen, um diese erfolgreich durchzusetzen.

Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden gegeneinander abgegrenzt. Versuchen Sie, in Verhandlungen für beide Vertragsparteien ein vernünftiges Ergebnis zu erzielen; halten Sie sich zurück mit Drohungen, den juristischen Weg zu gehen.

Das bringt nur nochmalige Bauzeitverzögerungen und kostet unnötig Nerven.

Gutachter

Im Streit darüber ist es sinnvoll, einen externen Gutachter einzusetzen.

Ein Gutachter sollte möglichst frühzeitig eingesetzt werden, um die Bauzeitüberschreitung und die damit entstehenden Kosten gering zu halten.

Bei einer Bauzeitüberschreitung gilt es, die Störung und die beanspruchten Mehrkosten durch einen Gutachter auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

Vertragsstrafe

Im Falle einer Bauzeitüberschreitung kann laut VOB/B §11(Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) eine Vertragsstrafe vereinbart werden.

Bei einer Bauzeitüberschreitung muss im Bauvertrag stehen, wann und in welcher Höhe die Strafe ausfällt.

Der Bundesgerichtshof hatte im Januar 2003 die Vertragsstrafenobergrenze auf 5 Prozent festgesetzt.

Bei Unstimmigkeiten schalten Sie einen Rechtanwalt für Baurecht ein.

©Deutscher Bauzeiger 33.2.3 Bauen - Bauleitung - Terminplanung HOAI Bauzeitüberschreitung

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