Absturzsicherung
Absturzsicherung - Dach - Arbeitsschutz - Sicherungssysteme - Flachdachrichtlinien
Der Arbeitsschutz und die Absturzsicherung
Bei Montagearbeiten auf dem Dach gelten:
- Gesetze
- Regelungen
- Vorschriften
und an die müssen sich Bauherr und Dachdecker halten.
Angaben zur Absturzsicherung finden sich in:
- der Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift (BGV)
- in Deutsches Institut für Normung (DIN)
Hier wird geregelt, dass ab einer Arbeitshöhe von 3 m Vorrichtungen zur Absturzsicherung installiert werden müssen.
Der verantwortliche Vorgesetzte der Monteure
Die Verantwortung zur Einhaltung der Absturzsicherungs-Vorschriften liegt nicht beim Monteur sondern beim Vorgesetzten der Monteure.
Dieser muss sich um die professionelle Installation von Sicherungssystemen kümmern.
Er muss dafür Sorge tragen, dass die persönlichen Schutzeinrichtungen
von den Monteuren auf der Baustelle benutzt werden.
Der verantwortliche Vorgesetzte der Monteure darf keinen Monteur ohne persönliche Schutzeinrichtung auf das Dach lassen.
Absturzsicherung am Flachdach
In den Flachdachrichtlinien werden für die Absturzsicherung am Flachdach Empfehlungen gegeben.
©Deutscher Bauzeiger 23.2.1 Bauen - Baustelleneinrichtung - Arbeitsschutz Absturzsicherung