Abwasser Revisionsschacht
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Der Revisionsschacht für das Abwasser
Abwasserleitungen müssen nach der Verlegung und vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden.
Das Abwasser muss ordnungsgemäß in die Abwasserleitung abgeführt werden.
Abwasser darf nicht in die Umgebung versickern.
Der Grundstückseigentümer ist für die Überprüfung der Abwasserleitungen auf seinem Grundstück verantwortlich.
Abwasser Revisionsschacht
Der Revisionsschacht ist Teil der öffentlichen Einrichtung.
Der Revisionsschacht ist Bestandteil der kommunalen Abwasserentsorgung.
Der Grundstückseigentümer ist für alle Grundleitungen auf dem Grundstück bis zum Revisionsschacht verantwortlich.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, einen Revisionsschacht bzw. eine Reinigungsöffnung auf dem Grundstück zu schaffen.
Der Revisionsschacht ist der erste erforderliche Schacht auf dem Privatgrundstück nach der Grundstücksgrenze.
Der Revisionsschacht ist ein Kontrollschacht, über ihn kann eingestiegen werden.
Der Revisionsschacht dient der Überprüfung und Reinigung von Rohrleitungen.
Der Revisionsschacht gewährleistet das problemlose Warten und Instandhalten der Grundstücksentwässerung.
Ausführung Revisionsschacht
Revisionsschächte bestehen in der Regel aus Betonfertigteilen.
Neuerdings werden auch Revisionsschächte aus Kunststoff eingebaut.
Grundsätzlich sollte der Revisionsschacht mit belüfteten Deckeln ausgeführt werden.
In den Revisionsschacht dürfen keine Rückstausicherungen eingebaut werden.
Der Revisionsschacht muss bis zur Rückstauebene wasserdicht ausgeführt werden.
Die Leitungen, die in den Revisionsschacht führen, müssen geradlinig und mit gleich bleibendem Gefälle verlegt werden.
Der Revisionsschacht ist mit einem Kanaldeckel verschlossen.
Der Kanaldeckel liegt plan im Gelände.
Lage Revisionsschacht
Der Revisionsschacht muss sich unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze, jedoch nicht weiter als 15 m vom öffentlichen Kanal entfernt befinden.
Der Revisionsschacht liegt in der Regel 1 bis 2 m hinter der Grundstücksgrenze.
Der Revisionsschacht sollte im besten Fall im Bereich von Einfahrten liegen.
Der Revisionsschacht muss stets zugänglich gehalten werden.
Der Revisionsschacht muss regelmäßig kontrolliert und gewartet werden.
Der Revisionsschacht muss von schweren Fahrzeugen befahrbar sein können.
Für den Revisionsschacht dürfen nur zugelassene Schachtsysteme verwendet werden.
Bei der Errichtung eines Gebäudes muss nicht zwangsläufig ein Revisionsschacht angelegt werden.
Für Revisionsschächte in Überflutungsgebieten gelten besondere Regeln.
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