Baubeleuchtung Baustelle
Baubeleuchtung - Baustelle - Arbeitsstättenverordnung - Lichtverteiler - Mastleuchten - Fluchtwegbeleuchtung - Sicherheitsbeleuchtung - Feuchtraumleuchten
Planung der Baubeleuchtung
Jede Baustelle muss mit einer Grundausleuchtung versehen werden.
Arbeitsstättenverordnung [2004, 2008]
3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
„Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und ... angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein.“ (S. 82)
Für Arbeitsplätze empfohlen: Sichtverbindung nach außen (S. 85)
Verweis auf DIN 5034: empfohlene Werte für ausreichendes Tageslicht (S. 83)
ArbStättV 1976/1996 §7 (3) „Die Beleuchtung muss sich nach Art der Sehaufgabe richten. Die Stärke der Allgemeinbeleuchtung muss mindestens 15 Lux betragen.“
Lichtverteiler
Wahlweise mit Zeitschaltuhr oder Dämmerungsschalter
Baubeleuchtungen im Außenbereich
- Mastleuchten bis zu 7 m Lichtpunkthöhe, wahlweise mit 2000W oder mit bis zu 4 Stück 250W HQI – Strahlerleuchten
- 250 W HPR Strahler
- 500 W HPR Strahler
Fluchtwegbeleuchtung (Verkehrs- und Fluchtwege)
Diese Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, UVV, AVBEltV/NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, GPSG,) sind zu beachten.
Die Beleuchtung muss den gesetzlichen Anforderungen genügen und auf die jeweiligen Bedürfnisse der Baustelle abgestimmt sein.
Eine Sicherheitsbeleuchtung (mind. 1 Lux) stellt die Ausleuchtung des Fluchtweges auch bei Stromausfall sicher.
Spezielle Stative zum Aufstellen, falls eine Wand oder Deckenmontage nicht möglich ist
-Fluchtwegbeleuchtung, auf Wunsch auch mit Akkubetrieb.
- jede 3. Fluchtwegeleuchte muss mit einem Akku ausgerüstet werden, der noch 30% Lichtstrom der L-Lampe gewährleistet für 30 Minuten. Macht also etwa 10% der normalen Fluchtwegebeleuchtung aus.
Baubeleuchtung im Innenbereich
- 1×58 W Feuchtraumleuchten mit bruchsicherer Wanne und vorkonfektionierten Zuleitungen von Leuchte zu Leuchte auf Wunsch auch mit Akkubetrieb.
Kranstrahler an Kranen und an Gebäuden
Scheinwerfer
2000W Kranstrahler HPR mit Vorschaltgeräten und Einhängevorrichtung für Kran.
©Deutscher Bauzeiger 36.2.2 Bauen - Baustelleneinrichtung - Baubeleuchtung vor Ort