Der Rote Punkt
Der Rote Punkt - Baufreigabe - Baugenehmigung - Baubeginnsanzeige - Baustelle - Bauarbeiten
Die Baufreigrabe und der Rote Punkt
Damit Sie mit dem Bauen beginnen dürfen, brauchen Sie – zusätzlich zur Baugenehmigung – noch den „Roten Punkt“, die Baufreigabe.
Der Rote Punkt kennzeichnet die Baufreigabe, die zusätzlich zur Baugenehmigung vorliegen muss.
Der Rote Punkt gibt Auskunft über das Bauprojekt, Namen und Anschrift des Bauherrn, des Planers und der ausführenden Firma.
Nur mit dem Roten Punkt darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Das Blatt mit dem Roten Punkt muss man sich mittlerweile selber besorgen.
Der Rote Punkt muss nicht immer rot sein.
Sind Baugenehmigung und roter Punkt erteilt, werden die Baubeginnsanzeige und der Baubericht beim Bauamt eingereicht.
Der Rote Punkt muss von der Straße aus gut sichtbar angebracht werden.
Der Rote Punkt muss gegen Diebstahl gesichert sein.
Der Rote Punkt kann eine Farbkopie des Originals sein.
Das Original des Roten Punktes muss sich immer auf der Baustelle befinden.
Befindet sich das Original vom Roten Punkt nicht auf der Baustelle, so kann das zu einem Baustopp führen.
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