Baukran mieten
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Einen stationären Baukran bzw. Turmdrehkran mieten
Der Baukran wird in der Regel nicht die ganze Zeit durchgehend genutzt.
Deswegen sollte die Dauer der Anmietung eines Baukrans so effektiv wie möglich geplant werden.
Einen stationären Baukran sollten Sie bei einem regionalen Baukranverleih anmieten.
Lassen Sie sich verschiedene Angebote machen und vergleichen Sie die Preise.
Wenn Sie als Bauherr selber einen Baukran mieten müssen, sollten Sie genau die Vertragsgestaltung des Baukranverleihs beachten.
Baukranverleih - Beachten Sie die Bedingungen im Kleingedruckten für das Mieten eines Baukrans.
Der Mieter sollte den Baukran rechtzeitig vor Mietbeginn besichtigen.
Der Mieter sollte den Baukran vor Abschluss des Mietvertrages untersuchen lassen, um etwaige Mängel feststellen zu können.
Die Kosten der Baukran-Untersuchung trägt der Mieter.
Wer die Kosten der Mängelbeseitigung trägt, müssen Sie abklären.
Beim Aufstellen und der Übergabe des Baukrans müssen erkennbare Mängel vor dem Einsatz des Baukrans unverzüglich schriftlich dem Baukranverleih mitgeteilt werden.
Lässt der Vermieter erkennbare Mängel, die ihm schriftlich mitgeteilt wurden, in einer angemessenen Beseitigungsfrist fruchtlos verstreichen, so hat der Mieter ein Rücktrittsrecht.
Verpflichtungen Mieter
Der Mieter verpflichtet sich, den Baukran nur bestimmungsgemäß einzusetzen.
Der Mieter verpflichtet sich, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
Der Mieter verpflichtet sich, die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.
Das Rücktrittsrecht des Mieters besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Beseitigung eines bei der Übergabe vorhandenen Mangels durch den Vermieter.
Arbeiten mit dem Baukran
- der Baukran ist vom Mieter ordnungsgemäß zu behandeln
- der Baukran ist vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen
- die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Baukrans ist auf Kosten des Mieters durchzuführen
- notwendige Inspektionsarbeiten sind dem Vermieter mitzuteilen
- Instandsetzungsarbeiten sind rechtzeitig dem Vermieter anzukündigen
Der Baukranverleih ist berechtigt, den Baukran jederzeit nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter zu besichtigen und durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.
Die Kosten der Untersuchung trägt der Baukranverleih.
Beendigung der Mietzeit
Die Mietzeit endet automatisch, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zu dem im Mietvertrag festgelegten Termin.
Der Mieter hat den Baukran in betriebsfähigem und gereinigtem Zustand zur Abholung bereitzuhalten.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter rechtzeitig das Ende der Mietzeit anzuzeigen.
Zahlungspflicht Mieter
Die Zahlungspflicht des Mieters verschiebt sich bei wesentlichen Beeinträchtigungen des Mietgegenstandes um die notwendige Reparaturzeit.
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