Baukran Haftung
Baukran - Haftung - Transport - Vermieter - Mieter - Versicherung - Mehrkosten
Baukran Transport Haftung
Der Transport des Baukrans erfolgt im Verhältnis zum Vermieter auf Gefahr und Rechnung des Mieters.
Insbesondere dann, wenn der Mieter seinen Pflichten wie:
-Gewährung ungehinderter Zufahrt
-einwandfreien Untergrundes für Standplatz
-Zufahrt
nicht ordnungsgemäß nachkommt, trägt er die Gefahr für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Antransport des Baukrans auf das Baugrundstück des Mieters auftreten.
Wegen möglicherweise erforderlicher Rangierarbeiten auf dem Grundstück trägt der Mieter für die Stellung geschulten Einweisungspersonals Sorge.
Ist ihm dies nicht möglich, wird der Mieter den Vermieter rechtzeitig vor Transportbeginn informieren.
In diesem Falle wird auf Kosten des Mieters ein weiterer Mitarbeiter des Vermieters eingesetzt das zu Mehrkosten führt.
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