Bautafel
Bautafel - Bauleitung - Bauvorhaben - Baustelle - Bauherr
Die Bautafel auf der Baustelle
Als Bauherr sind Sie verpflichtet, an der Baustelle eine Bautafel anzubringen, auf der folgende Information stehen müssen.
- die Bezeichnung Ihres Bauvorhabens
- der Name des Bauherrn
- die Bauleitung
- der Statiker
- der Unternehmer des Rohbaus
Die Bautafel muss dauerhaft und gut sichtbar von der Straße angebracht werden, sobald das Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist.
Die Bautafel muss bis Ende der Bautätigkeit aufgestellt bleiben.
Die Bautafel ist für den Notfall eine wichtige Information, um den Verantwortlichen für die Baustelle ermitteln zu können.
Bautafeln haben sich aus der bauordnungsrechtlichen Zwangsmaßnahme zu einem Marketinginstrumentarium für den Bauherrn und die am Bau und am Vertrieb beteiligten Unternehmen entwickelt.
Schließlich soll auch für die am Bau Beteiligten geworben werden.
Auch künstlerische Aspekte werden immer mehr in den Vordergrund gerückt.
©Deutscher Bauzeiger 21.2.7 Bauen - Baustelleneinrichtung - Bautafel