Hausnummer
Hausnummer - Ordnungsfunktion - Hausnummernfolge - Pariser System - Berliner System
Die Hausnummer am Neubau
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben.
Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle Personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen.
Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird überprüft.
Der Grundstückseigentümer wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Die Hausnummer gehört als Teilelement neben dem Namen der Gemeinde und dem Straßennamen zu einer vollständigen Adresse.
Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, die amtlich vergebene Hausnummer an gut sichtbarer Stelle anzubringen, um ein Auffinden besonders für Rettungsdienste und Post jederzeit zu gewährleisten.
Die Amtliche Vergabe einer Hausnummer erfolgt auf schriftlichen Antrag des Eigentümers auf Grund einer Baubeginnsanzeige oder vier Wochen nach den planungsrechtlichen Eintragungen in einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag.
Die Nummerierung erfolgt zu der Straße, von der der Zugang zum Haus erfolgt.
Haunummern werden vergeben „Nach dem Pariser System“
Das so genannte Pariser System mit einem „Art Reißverschluss-System“
(die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
Haunummern werden vergeben „Nach dem Berliner System“
Das so genannte „Berliner System“ mit umlaufender Hausnummerierung
(die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
©Deutscher Bauzeiger 21.2.11 Bauen - Baustelleneinrichtung - Hausnummer