Baustellenabfall Asbest

Baustellenabfall - Asbest - Bauschutt - asbesthaltige Materialien - Asbestabfälle

Baustellenabfall Asbest

Auf keinen Fall darf Asbest mit einem Bauschutt entsorgt werden.

Ist die Entsorgung von Asbest oder asbesthaltiger Materialien notwendig, müssen grundsätzlich Fachfirmen oder Personen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519, welche die Asbestentsorgung unter hohen Schutzvorkehrungen ausführen, beauftragt werden.

Asbestabfälle müssen immer in reißfeste Deponiesäcke verpackt werden!

Asbestabfälle sind:

  • Eternit
  • Welleternit
  • Fassadenplatten
  • Balkonverkleidungen
  • Blumenkästen
  • Rohre aus dem Hoch- und Tiefbau
  • Fensterbänke
  • Mineralfaserplatten (KMF)
  • Wandverkleidungen mit Asbest ab 1970 erkennbar an der Asbest Rückseite
  • asbesthaltige Nachtspeicheröfen

Die Panikmache der Politiker

Auf deutschen Autobahnen sterben jährlich 6000 Menschen bei Verkehrsunfällen.

Auf deutschen Autobahnen werden durch Bremsbeläge und Kupplungsscheiben tonnenweise Asbest in die Luft geblasen.

An Asbestose sterben jährlich 58 Menschen, die in Bergwerken oder Asbestfabriken gearbeitet haben.

Bisher ist kein Nachweis erbracht worden, dass von Nachbars Asbest-Garagendach durch das Einatmen von Luft in der Umgebung jemand gestorben ist.

Durch diese Panikmache bestimmter, bezahlter Politiker ist Asbest in Verruf geraten.

Weitere Informationen:

Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Quelle: www.breisgau-hochschwarzwald.de

©Deutscher Bauzeiger 13.2.13 Bauen - Baustelleneinrichtung - Abfallentsorgung - Baustellenabfall Asbest

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