Toiletten beheizen

Toiletten - beheizen - Baustelle - Toilettenräume - Bedürfnisstände - WC-Häuschen - Temperatur

Beheizte mobile Toiletten auf den Baustellen

Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der EWGRL 654/89
(CELEX Nr: 389L0654) vgl. Art. 4 V v. 4.12.1996 I 1841

Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. ArbStättV Anhang EV
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 281 V v. 25.11.2003 I 2304
ArbStättV § 48 Toiletteneinrichtungen auf Baustellen
(1) Auf jeder Baustelle oder in deren Nähe muss mindestens eine abschließbare Toilette zur Verfügung stehen.

(2) Werden von einem Arbeitgeber auf einer Baustelle mehr als 15 Arbeitnehmer länger als zwei Wochen beschäftigt, muss er Toilettenräume mit einer ausreichenden Zahl von Toiletten, Bedürfnisständen und Waschgelegenheiten zur Verfügung stellen.
Die Toilettenräume müssen zu belüften, zu beleuchten sein.
In der Zeit vom 15. Oktober bis 30. April zu beheizen sein.

Das betrifft auch den Garten- und Landschaftsbau

Die WC-Häuschen-Temperatur ist bei 18 Grad Celsius vorgeschrieben.
Die WC-Häuschen-Temperatur macht Schluss mit dem Frieren auf der Baustellen-Toilette.

Bußgeld

Für eine fehlende Baustellen Toilette werden gerichtlich bis 600 Euro Bußgeld verhängt.

©Deutscher Bauzeiger 24.2.3 Bauen - Baustelleneinrichtung - Toiletten beheizen

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