Baustromanschluss bestellen

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Baustromanschluss bestellen

Kümmern Sie sich schon vor Baubeginn um die schriftliche Bestellung Ihres Stromanschlusses.

Im Kundencenter Ihres Stromversorgers erhalten Sie alle Auskünfte und Formulare zu Ihrem Stromanschluss.

Sie können Ihren Stromanschluss auch online bestelen.

Bei Ihrem Stromversorger finden Sie alle nötigen Formulare.

Sie können auch Ihren Elektriker bitten, Ihnen beim Ausfüllen des Formulars zu helfen.

Der Elektriker kontaktiert dann den Stromversorger für Sie.

Baustrom beantragen

Der Baustromanschluss ist rechtzeitig mit der Auftragserteilung für die Anschlussleitungen zu beauftragen und wird bei Bedarf gemeinsam mit dem Bauwasseranschluss verlegt. Dazu ist das Formular Anfrage zur Herstellung von Netzanschlüssen auszufüllen.

Ein Baustromanschluss in diesem Sinne ist die Herstellung einer Leitungsverbindung zwischen dem Netz der Stadtwerke und einer vom Kunden bereitgestellten Baustromverteilung unter der Nutzung einer auf dem Grundstück vorgelegten (oder in diesen Zusammenhang zu verlegenden) Niederspannungsleitung, welche später als Netzanschlussleitung genutzt wird.

Der Preis für den Baustromanschluss beinhaltet nur die Aufwendungen für die Bereitstellung der Leitungsverbindung zur bereitgestellten Baustromverteilung, der Ein- und Ausbau des Baustromzählers wird gesondert berechnet.

Der Baustromanschluss muss durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb angemeldet werden. Dieser stellt vor der Bereitstellung der Leitungsverbindung die Baustromverteilung im Auftrag des Bauherrn zur Verfügung. Die Verlegung der Leitung, die Herstellung der Verbindung zum Baustromverteiler und der Baustromzählereinbau erfolgen durch die Stadtwerke.

Baustromanschlussleitungen, welche nicht später zu Anschlusszwecken eines Gebäudes genutzt werden, werden nicht mit der Baustromanschlusspauschale abgerechnet. Die Herstellung und der Rückbau derartiger Baustromanschlussleitungen erfolgen auf der Grundlage eines Extra-Angebotes nach dem veranschlagten Aufwand.
   
Mit der Beauftragung eines Baustromanschlusses ist eine Vorauszahlung entsprechend Preisliste zu zahlen.

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