Prüfprotokoll Gasleitung
Prüfprotokoll - Gasleitung - Gasanschluss - Gasversorger - Prüfung - Prüfplakette
Das Prüfprotokoll für die Gasleitung
Gasanlagen in Gebäuden sind heutzutage sehr sicher.
Damit die Sicherheit auch gewährleistet ist, muss die Gasanlage von einem Fachmann überprüft werden.
Nachdem der Gasanschluss im Gebäude verlegt wurde, muss ein Prüfprotokoll angefertigt werden.
Der Gasversorger gibt den Gasanschluss erst frei, wenn die Gasleitungen geprüft wurden.
Der Eigentümer ist für die fachgemäße Überprüfung und Instandhaltung der Gasanlage verantwortlich.
Das Prüfprotokoll hält fest, in welcher Art, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Prüfung stattfand.
Geprüfte Gasanlagen ohne Mängel erhalten eine Prüfplakette.
Die Prüfplakette bestätigt die Sicherheit der Gasanlage.
Durch das Prüfprotokoll weiß der Eigentümer, dass seine Gasanlage sicher ist.
Durch das Prüfprotokoll weiß der Gasversorger, dass die Gasanlage sicher ist.
Das Prüfprotokoll veranlasst den Gasversorger, die Gasleitungen frei zu geben.
Durch das Prüfprotokoll ist der Eigentümer rechtlich abgesichert.
Durch das Prüfprotokoll kann der Eigentümer Schadensersatzansprüche abwehren.
Durch das Prüfprotokoll vermeidet der Eigentümer hohe Sanierungskosten.
Durch das Prüfprotokoll erkennt der Eigentümer rechtzeitig Schäden an seiner Gasanlage.
Ältere Gasanlagen sollten öfter überprüft werden als neue Gasanlagen.
Die Prüfung der Gasleitungen durch einen Fachmann
Die Dichtheitsprüfung von Gasleitungen wird mit Druck durchgeführt.
Die Prüfung von Gasleitungen ist aufwändig und muss von einem Fachmann durchgeführt werden.
Neu eingebaute Gasleitungen werden mit einer Belastungsprobe geprüft.
Für die Prüfung werden alle Anschlüsse dicht verschlossen.
In den Gasleitungen wird ein hoher Druck mit Luft oder Stickstoff aufgebaut.
Durch den Druck sollen undichte Stellen aufgedeckt werden.
Die Belastungsprobe wird etwa 10 Minuten lang durchgeführt.
In dieser Zeit wird die Leitung genau untersucht.
Dafür muss die Leitung überall zugänglich sein.
Die Leitung darf noch nicht verputzt oder verdeckt sein.
Während der Prüfung der Gasanlage entstehen keine Verunreinigungen im Gebäude.
Nach der ersten Prüfung wird empfohlen, weitere Dichtheitsprüfungen alle 12 Jahre durchzuführen.
Der Eigentümer kann aber auch andere Zeitabstände für die Prüfung wählen.
Das Prüfprotokoll dieser Prüfung wird nicht an den Gasversorger weitergegeben.
Die Prüfung der Gasleitungen durch den Eigentümer
Fachleute empfehlen Eigentümern, selbständig, jährlich ihre Leitungen zu prüfen.
Dabei werden die Leitungen von außen auf einen einwandfreien Zustand und ordentliche Befestigungen geprüft.
Die Lüftungsöffnungen von Verkleidungen für Gasleitungen müssen frei sein.
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