Baukran aufstellen
Baukran - Kran - Turmdrehkran - Baustelle - aufstellen
Den Turmdrehkran / Baukran stationär auf der Baustelle aufstellen
Einen stationären Baukran brauchen Sie cirka 6 Monate für den Neubau eines konventionellen Hauses.
Der Baukran dient als Transport- und Hebewerkzeug für Baustoffe und Bauteile auf der Baustelle.
Ein Baukran kann, im Gegensatz zu einfachen Hebekränen, Materialien aufheben und wieder absetzen.
Bei kleinen Baustellen kann es sein, dass Sie keinen Baukran benötigen.
Sie benötigen einen Baukran für Transport und Montage von:
- Dachstuhl
- Balkonen
- Betonsteindecken
- Hebearbeiten im Dachbereich
Bevor der Baukran aufgestellt wird, muss die Baustelle vorbereitet werden.
Baukranplatz vorbereiten
Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Kapitel Kranplatz
Baustrom vorbereiten
Wenn Sie einen Baukran aufstellen wollen, brauchen Sie eine Stromversorgung über einen Baustromverteiler.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Kapitel Baukran Elektroanschluss
Aufstellen des Baukran
Ein Baukran besteht aus einem fahrbaren Unterteil, das mit einem LKW auf die Baustelle gefahren wird.
Auf der Baustelle wird der Kran vom LKW abgekoppelt und in Position auf dem Kranplatz aufgestellt.
Ein Baukran mit einem Eigengewicht von ca. 13 Tonnen wird mit Kontergewichten von ca. 16 Tonnen aus Betonfertigteilen beladen.
Der Baukran wird an den Baustromverteiler angeschlossen
Der Baukran wird dann von einer eingewiesenen Person in Betrieb genommen.
Zuerst wird der Baukran mit seinen eigenen Elektromotoren aufgerichtet.
Wenn Sie einen Baukran aufstellen, müssen Sie verschiedene Sicherheitsvorschriften einhalten wie zum Beispiel die Sachkundigenprüfung nach jedem erneuten Aufstellen.
Sicherheitsabstände zur Baugrube und Hochspannungsleitungen:
In der BGV 500 Teil 2
Gefahrenlage Verkehrssicherungspflicht
Grundsätzlich ist derjenige, der eine Gefahrenlage gleich welcher Art schafft oder andauern lässt, dazu verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH, VersR 2006, 803; NJW 2006, 2326 m. w. Nachw.).
Ein Bauunternehmer hat nicht nur vertragsrechtlich seinen Auftraggeber vor etwaigen Schäden zu bewahren.
Der Bauunternehmer ist zur Verkehrssicherung deliktsrechtlich auch gegenüber Dritten verpflichtet, die vorhersehbar mit den Gefahren der Baumaßnahme in Berührung kommen und dadurch Schaden erleiden können (BGH, NJW 1997, 582, 583).
Weitere Informationen:
Baukran Böschungswinkel
Quelle: www.koenig-krane.de/index.php?id=home
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