Baukran Baugrube
Baukran - Baugrube - Kranplatz - Tragfähigkeit - Abstand - Kranplatzboden
Die Tragfähigkeit des Kranplatzbodens
Die Vorgaben der BG-Vorschriften müssen eingehalten werden.
Der Kranplatzboden muss auf seine Tragfähigkeit überprüft werden.
Ist die Bodenklasse nicht eindeutig festzulegen, ist ein Bodengutachten einzuholen.
Sind durch Probebohrungen unterirdische Hohlräume festgestellt, ist der Kranplatzboden zu verfestigen.
Allgemein ist der Kranplatz zu verdichten.
Das wird mit Rüttelplatten oder Vibrationsstampfer gemacht.
Den Kranplatz mindestens 6 x 6 m einkiesen.
Den Baukran oder Turmdrehkran aufstellen
Abstand von der Böschungskante Baugrube > 60 cm
Ein zu geringer Abstand kann zum Umstürzen des Baukrans führen.
Abstand von Bauwerk bzw. Gerüst > 50 cm
Abstand von Maschinen und Baumaterial > 50 cm
Abstand von Freileitungen > 5 m
Nach der Kranmontage sollten unterhalb am Kranplatzboden in der Baugrube keine Tiefbauarbeiten durchgeführt werden.
Beispiele für die Aufstellung von Turmdrehkranen
- auf Einzelfundamenten
- auf Betonstreifenfundament
- auf Breitflanschträger
- auf Tragkonstruktion lt. Statik
©Deutscher Bauzeiger 61.2.3 Bauen - Baustelleneinrichtung - Kranplatz - Baukran Baugrube