Baukran Kranbuch
Baukran - Kranbuch - Kraneigentümer - Krandaten - Dokumentation - Kranexperten - Konformitätserklärung - Kranbetreiber
Das Kranbuch - Die Dokumentation über den Baukran
Die technischen Daten und der «Lebenslauf» des Krans müssen dokumentiert werden (Art. 3 der Kranverordnung).
Diese Dokumentation führt der Kraneigentümer im Kranbuch.
Das Kranbuch ist in vier Teile gegliedert:
Im ersten Teil des Kranbuchs werden die grundlegenden Krandaten (technische Daten) dokumentiert.
Der Kranhersteller liefert die erforderlichen Daten
(in der Regel in der Betriebsanleitung).
Im zweiten Teil des Kranbuchs ist der Lebenslauf des Krans detailliert festgehalten.
Dieser Teil dient dem Kranfachmann für die jährliche Überprüfung und ist für den Kranexperten die Grundlage für die wiederkehrende Kontrolle.
Im dritten Teil des Kranbuchs werden ausschließlich die durch Kranexperten erfolgten Kontrollen vermerkt.
Im vierten Teil des Kranbuchs steht die Konformitätserklärung des Herstellers.
Sie ist nur für Krane nötig, die ab 01.01.1997 in Verkehr gebracht wurden.
Ist die Konformitätserklärung vorhanden, wird das im ersten Teil des Kranbuchs auf Seite 3 vermerkt.
In welcher Form das Kranbuch geführt wird, wo es aufbewahrt und wie es dem Kranfachmann oder Kranexperten zur Verfügung gestellt wird, bleibt dem Kranbetreiber bzw. Kraneigentümer überlassen.
Vom gedruckten Kranbuch, Kranheft bis zur EDV-Lösung ist alles möglich, sofern es übersichtlich und zweckmäßig ist
(z.B. in Anlehnung an ISO 9000).
©Deutscher Bauzeiger 61.2.16 Bauen - Bauleitung - Baukran Kranbuch