Baukran Kranschein
Kranschein - Baukran - Kranführer - BGV - Schulung - Nachweis - Prüfung
Der Nachweis einen Kran zu führen
Der Nachweis ist erbracht, wenn der Kranführer an einer Schulung teilgenommen hat und über die theoretische und praktische Prüfung einen Kranschein erhalten hat.
Der Betreiber eines Krans hat die Pflicht, sich den Kranschein vor dem Betrieb durch den Kranführer, den Kranschein vorlegen zu lassen
Der Kranschein für den stationären Baukran oder Turmdrehkran
Durch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nach BGV D6, SBG VII § 209 Abs.1. wird festgelegt, dass der Kranführer im Führen des Kranes unterwiesen und für die Aufgabe geeignet ist.
In der theoretischen Schulung werden folgende Inhalte vermittelt:
- die verschiedenen Kranbauarten
- die verschiedenen Krantechniken
- Hebelgesetz
- Standsicherheit
- Massenträgheit
- Schwerpunkt
- Maschinenelemente
- Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
- Tragfähigkeit und Abstützung
- Kranfahrweise des Kranführers
- Prüfungen der Krane vor Arbeitsaufnahme
- sicheres Anschlagen von Lasten
In der praktischen Schulung werden folgende Inhalte vermittelt:
- feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
- Sensibilisierung für die Risiken
- stabile Schwerpunktlage der Last
- Abfangen der pendelnden Last
- sicheres Anschlagen von Lasten
- Ablegereife von Anschlagmitteln
- Hublastbegrenzer und Lastmomentbegrenzer
©Deutscher Bauzeiger 61.2.9 Bauen - Baustelleneinrichtung - Kranplatz - Baukran Kranschein