Baukran öffentlicher Platz
Baukran - öffentlicher Platz - Antrag - Gemeinde - Straßenverkehrsordnung - Gebühren
Baukran auf öffentlichem Platz aufstellen
Antrag gemäß § 45 und § 46 Straßenverkehrsordnung zur Aufstellung von Baukran, Bauzaun, Container, Gerüst, im öffentlichen Verkehrsraum
Ist der Platz öffentlich, muss der Bauherr einen Antrag bei der Gemeinde stellen.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 und § 46 Abs.11 Nr.8 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche
Hindernis
Baukran, Bauzaun, Baumaterial, Container, Gerüst
Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich in Ort, Straße, Hausnummer
- innerorts
- außerorts
Die benötigte öffentliche Arbeitsfläche liegt im Verkehrsbereich von
- Fahrbahn
- Gehweg
- Radweg
- gemeinsamer Rad- und Gehweg
- Seitenstreifen
- Fußgängerzone
- verkehrsberuhigter Bereich
- Parkplatz
- Marktplatz
- Vollsperrung des Gehweges ist erforderlich
- Vollsperrung der Straße ist erforderlich
- Bei Vollsperrung Vorschlag über geeignete Umleitung
Vorhandene Verkehrsregelung im Bereich der öffentlichen Arbeitsfläche
- Halteverbot
- eingeschränktes Halteverbot
- durchgezogene Mittelmarkierung
- markierte Parkstände
- Zone - 30 Bereich
- verkehrsberuhigter Bereich
- Buslinie wird tangiert
Angaben zu den Straßenverhältnissen:
- Mittelmarkierung vorhanden
- gesamte Fahrbahnbreite ______________ m
- verbleibende Restfahrbahnbreite beträgt: ______________ m
- Ist das Parken in diesem Bereich erlaubt ?
- Und auf der gegenüberliegenden Seite ?
Verkehrsbeschränkungen:
- halbseitige Sperrung
- Sperrung des Fußgängerverkehrs
- Gesamtsperrung
- Sperrung f. Fahrradverkehr
- Fahrbahneinengung
- Halteverbot, Länge in "m" und wo genau oder von Haus Nr. bis Haus Nr.:
Die Absicherung der Baustelle soll erfolgen:
- gem. beiliegendem Verkehrszeichenplan
- gem. RSA nach Regelplan-Nummer
- Dauer der Sperrung von:_____________________ bis ____________________
- am: ______________
Gebühren
Lagerung von Baumaterial, Aufstellen von Baukränen, Baugerüsten, Bauzäunen etc.
- ohne Ortstermin: 55,00 €
- mit Ortstermin: 80,00 €
- Aufstellen von Containern: 25,00 €
- Sondernutzungsgebühren: 3,50 € /qm monatlich
- nach Ablauf von 6 Monaten: 3,70-4,00 €/qm monatlich
- nach Ablauf von 12 Monaten: 4,00-4,50 €/qm monatlich
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