Kranschein Prüfungsfragen
Kranschein - Prüfungsfragen - Baukran - Turmdrehkran - Schulung - theoretisch - praktisch
Der Kranschein für den stationären Baukran oder Turmdrehkran
Durch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nach BGV D6, SBG VII § 209 Abs.1. wird festgelegt, dass der Kranführer im Führen des Kranes unterwiesen und für die Aufgabe geeignet ist.
In der theoretischen Schulung werden folgende Inhalte vermittelt:
- die verschiedenen Kranbauarten
- die verschiedenen Krantechniken
- Hebelgesetz
- Standsicherheit
- Massenträgheit
- Schwerpunkt
- Maschinenelemente
- Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
- Tragfähigkeit und Abstützung
- Kranfahrweise des Kranführers
- Prüfungen der Krane vor Arbeitsaufnahme
- sicheres Anschlagen von Lasten
In der praktischen Schulung werden folgende Inhalte vermittelt:
- feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
- Sensibilisierung für die Risiken
- stabile Schwerpunktlage der Last
- Abfangen der pendelnden Last
- sicheres Anschlagen von Lasten
- Ablegereife von Anschlagmitteln
- Hublastbegrenzer und Lastmomentbegrenzer
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