Straßensperrung
Straßensperrung - Baufahrzeuge - Mobilkran - Sperrung - Straße - Ausnahmegenehmigung
Straßensperrung errichten
Gerade bei Fertighäusern ist es oft erforderlich, wenn Sie einen schweren Mobilkran benötigen und keinen Platz auf dem Grundstück haben, einen Antrag an die Gemeinde auf Sperrung einer Fahrbahn zu stellen.
Gemäß § 46 Abs.1 Nr. 8 StVO ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Straßenverkehrsamt) notwendig für folgende
Maßnahmen:
- Einschränkung des Gehwegbereiches
- Sperrung des Gehwegbereiches
- Aufstellung eines Bauzaunes auf der Fahrbahn
- Aufstellung eines Bauzaunes auf dem Gehweg
- Aufstellung eines Baugerüstes (auch Rollgerüste)
- Aufstellung eines Materialcontainers auf der Fahrbahn
- Aufstellung eines Materialcontainers auf dem Gehweg
- Lagerung von Baumaterial auf der Fahrbahn
- Lagerung von Baumaterial auf dem Gehweg
- Aufgrabung von öffentlichem Verkehrsgrund wegen Versorgungsleitungen
- vorübergehende Aufstellung eines Dachziegelaufzuges auf dem Gehweg
©Deutscher Bauzeiger 18.1.1 Bauen - Baustelleneinrichtung - Straßensperrung