Baustromverteiler Vorschriften
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Baustromverteiler: Vorschriften und Normen
Für die Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen gibt es einige Normen und Vorschriften, die Sie beachten müssen.
VDE 0100-704:2007-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen“
Eine Baustelle wird in der Regel durch Baustromverteiler versorgt.
Für diese Baustelle gilt die VDE 0100-704:2007-10.
In dieser Norm wird definiert, dass die Baustromversorgung am Übergabepunkt vom Netzbetreiber (NB) beginnt und am Verbraucher endet.
VDE 0100-600:2008-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“
Auch wenn Teile der Baustromversorgung beweglich oder steckbar sind, so handelt es sich immer noch um eine Anlage nach VDE 0100 und ist somit auch nach VDE 0100-600:2008-06 einer Erstprüfung zu unterziehen.
VDE 0105-100:2009-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“
Wiederholungsprüfungen fallen so weiterhin unter die VDE 0105-100:2009-10.
Hier werden zulässige Schutzmaßnahmen beschrieben und Mindestanforderungen an Betriebsmittel gestellt.
Ebenso wird hier festgelegt, wo, wie und welche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) zu verwenden sind.
DGUV Information 203-006 (BGI 608) „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“
In der DGUV Information 203-006 (BGI 608) treffen die Berufsgenossenschaften weitergehende Festlegungen.
Eine Baustelle wird versorgt mit Baustromverteilern nach VDE 0660-501 „Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
Teil 4: Besondere Anforderungen an Baustromverteiler (BV)“
und Ersatzstromerzeugern nach
VDE 0100-551 „Elektrische Anlagen von Gebäuden –
Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Kapitel 55: Andere Betriebsmittel – Hauptabschnitt
551: Niederspannungs-Stromerzeugungsanlagen“.
DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
Die DGUV Vorschrift 3 ist als Handlungsanleitung eine gute Quelle, auch wenn wesentliche Teile, z.B. das Prüfen von elektrischen Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen), schon seit einigen Jahren in den staatlichen Regelwerken, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den konkretisierenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geregelt sind.
Beispielhaft zu nennen sind:
TRBS 1111, TRBS 1201 und TRBS 1203
An diesen Vorgaben der staatlichen Regeln für das Prüfen von Arbeitsmitteln ändert auch der Rückzug der TRBS 2131 „Elektrische Gefährdungen“ zum 16.07.2010 durch Veröffentlichung im gemeinsamen Ministerialblatt nichts.
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