Bodenplatte Eigenüberwachung
Bauen Bodenplatte Eigenüberwachung
Eigenüberwachung der Bodenplatte
Mit der Eigenüberwachung soll sichergestellt werden, dass die richtigen Materialien mit den geforderten Eigenschaften auf der Baustelle eingebaut werden.
Die von den Lieferanten an die Baufirma übergebenen Lieferscheine, Datenblätter, Zulassungsbescheide sind der Nachweis der Eigenüberwachung der Baufirma.
Diese Nachweise der Eigenüberwachung der Baufirma werden dem Bauherrn als Kopie oder Original spätestens mit der Schlussrechnung übergeben.
Kosten für die Eigenüberwachungsprüfungen
Die Kosten für diese Eigenüberwachungsprüfungen werden - mit Ausnahme der nachträglich vereinbarten oder angeordneten - nicht gesondert vergütet.
Baustoffeignungsprüfungen
Eigenüberwachung der Baufirma, zu denen auch Baustoffeignungsprüfungen zählen, sind Prüfungen der Baufirma.
Baustoffeignungsprüfungen werden durchgeführt um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen im Leistungsverzeichnis entsprechen.
Die Baufirma hat die Eigenüberwachung während der Ausführung der Bauarbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und im erforderlichen Umfang durchzuführen.
Die Ergebnisse der Eigenüberwachung der Baufirma sind dem Bauherrn entsprechend dem Baufortschritt vorzulegen.
Die Art und Umfang der Eigenüberwachung sind in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen geregelt.
Baumängel Mängelansprüche
Werden Abweichungen von den vertraglichen Anforderungen im Leistungsverzeichnis festgestellt, sind die entsprechenden Baumängel und deren Ursachen unverzüglich zu beseitigen
Der Auftraggeber kann bei Über- bzw. Unterschreitungen von Grenzwerten die einen Sachmangel nach § 13 Nr. 1 VOB/B darstellen, dem Auftragnehmer anbieten, im Rahmen einer einzelvertraglichen Vereinbarung die Geltendmachung von Mängelansprüchen (§ 13 Nr. 5 VOB/B) vorerst zurückzustellen und dafür als Ausgleich einen Abzug vorzunehmen.
Die Höhe des Abzuges bemisst sich dann nach vorgegebenen Abzugsformeln.
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