Frostschirm Dämmung
Bauen Bodenplatte Frostschirm Dämmung ohne Keller
Der Frostschirm der Bodenplatte ohne Keller
Die Mindesttiefe für eine frostsichere Gründung in Deutschland ist grundsätzlich 80cm unter der Geländeoberfläche.
In extrem kalten Gegenden von Deutschland wie Alpengebiet muss die frostsichere Gründung unter der Geländeoberfläche noch tiefer sein.
Die Gründungssohle unter der Bodenplatte darf nicht frieren sonst kommt es zu Hebungen des Hauses und das wiederum führt zu Rissen im fertigen Haus.
Ausführung des Frostschirmes Dämmung
Auf dem Planum wird die Perimeterdämmung gelegt diese wird
über die Fundamentaußenkannten bis 1,00 m weiter hinausgeführt.
Dadurch ergibt sich eine horizontale Abschirmung der Kälte auf dem Planum.
Die Bodenplatte muss gemäß DIN 1054 frostfrei gehalten werden.
Durch den Einbau des Bodenplattensystems mit Frostschirm aus eigens entwickelter Spezial-Dämmplatte gemäß DIN EN ISO 13793 wird das Eindringen des Frostes unter die Bodenplatte verhindert.
Die horizontale Dämmung bewirkt eine Wärmestrom-Weg-Verlängerung in waagrechter Richtung vom Gebäude weg und verhindert das Eindringen von Frost unter die Bodenplatte.
Frostschutz nach DIN-EN ISO 13793
Die Möglichkeit, Bauteile wärmezudämmen, um eine Frosteindringung unter der Bodenplatte zu vermeiden, ist am wirtschaftlichsten mit einem Frostschirm zu erreichen.
Die DIN-EN ISO 13793 enthält vereinfachte Verfahren für die wärmetechnische Bemessung von Gebäudegründungen, um das Auftreten von Frosthebungen zu vermeiden.
Die DIN-EN ISO 13793 gilt für beheizte und unbeheizte Gebäude.
Die durch das unbeheizte Gebäude selbst freigesetzte Wärme ist geringer als bei beheizten Gebäuden.
Bei unbeheizten Gebäuden ist für den Schutz der Gründung eine höhere Dämmung der Bodenplatte erforderlich.
©Deutscher Bauzeiger 31.2.8 Bauen - Bodenplatte - Frostschirm Dämmung