Perimeterdämmung Normen
Bauen Bodenplatte Perimeterdämmung Normen Wärmedurchlasswiderstand
Perimeterdämmung
Die Perimeterdämmung ist zur Isolierung unterhalb der Bodenplatte geeignet.
Wärmedurchgangskoeffizienten
Die Perimeterdämmung muss maximal einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,9 W/m²K aufweisen, er sollte aber höchstens 0,35 W/m²K sein.
Das wird bei einer Perimeterdämmung unterhalb der Bodenplatte ab einer XPS-Dämmschicht von 8 cm erreicht.
Bei einer Dämmschicht von 12 cm wird folgender Wert erreicht (0,21 W/m²K).
Das wird bei einer Perimeterdämmung unterhalb der Bodenplatte ab einer XPS-Dämmschicht von 12 cm erreicht.
Wärmedurchlasswiderstand
Nach DIN 4108-2 Nr. 5.2.2 regelt, dass bei der Berechnung des Wärmedurchlasswiderstandes nur raumseitige Schichten bis zur Abdichtung zu berücksichtigen sind.
Ausnahmen gelten für einlagige Perimeterdämmung aus XPS nach DIN EN 13164 und Schaumglas (CG) nach DIN EN 13167.
Diese dürfen jedoch nicht ständig im Grundwasser liegen.
Auch im Bereich von langanhaltendem Stauwasser und drückendes Wasser ist zu vermeiden.
Unter Gründungen (Fundamente und lastabtragenden Bodenplatten) ist eine Perimeterdämmung nach DIN 4108-2 nicht zulässig.
Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit ist nach DIN 4108-4 zu ermitteln (nach Zulassung oder ohne Zulassung mit dem Nennwert λD * 1,2).
Da der Einsatzbereich für Perimeterdämmung nach DIN 4108-2 eingeschränkt ist, gibt es für weitere Baustoffe (z.B. EPS, PUR, Glasschaumschotter ...) und Einsatzbereiche (im Grundwasser und unter Gründungen) Zulassungen.
In diesen Zulassungen ist auch der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit für den jeweiligen Einsatz geregelt, der oft deutlich vom Nennwert (λD) und vom Bemessungswert für die allgemeine Verwendung abweicht.
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