Innentreppe Schallschutz
Der Schallschutz an den Innentreppen
Trittschall wird durch die Decke in einen anderen Raum übertragen.
Trittschall entsteht durch Laufgeräusche, das Rücken von Stühlen oder durch Hüpfen auf dem Boden.
Die Trittschalldämmung soll diese Geräusche dämmen.
Eine Trittschalldämmung ist keine Wärmedämmung.
Die Trittschalldämmung kann aber wärmedämmende Eigenschaften haben.
Vor allem an Innentreppen kann Schall gut übertragen werden.
Deswegen sollten Innentreppen schallgedämmt werden oder schalltechnisch von anderen Bauteilen entkoppelt werden.
Die Trittschalldämmung
Für die Trittschalldämmung gibt es verschiedene Materialien.
Je weniger sich eine Trittschalldämmung eindrücken lässt, desto hochwertiger ist sie.
Trittschalldämmung in Platten kann ohne weiteres auf dem Untergrund verlegt werden.
Trittschalldämmung in Rollenbahnen wird auf dem Untergrund verklebt.
Materialien für die Trittschalldämmung unterscheiden sich in ihrer Stärke und ihrer Dichte.
Die gängigsten Materialien für Trittschalldämmung sind Kork, Styropor (EPS), PE-Schaum oder Filz.
Lesen Sie mehr über die gängigsten Materialen im Kapitel „Trittschalldämmung“.
Schallschutz von Innentreppen
Treppen sollten von angrenzenden Bauteilen schallentkoppelt sein.
Das ist wichtig, damit die Treppe nicht im ganzen Gebäude Schall überträgt.
So genannte Tronsolen können als Trittschalldämmelemente an den Treppen mit eingebaut werden.
Schallbrücken sollten vermieden werden, dafür können spezielle Dämmplatten in die Fuge eingebaut werden.
Es gibt verschiedene Entkoppelungssysteme, die helfen, den Schallschutz zu gewährleisten.
Wenn die Treppe von den angrenzenden Bauteilen durch einen Dämmstreifen entkoppelt wurde, müssen die Stufen in der Regel nicht trittschallgedämmt sein.
Beachten Sie beim Schallschutz folgendes
Schallschutz im Einfamilienhaus muss im Bauvertrag genau beschrieben sein.
Achtung! Als Schallschutz im Einfamilienhaus wird nur das eingebaut, was auch ausdrücklich im Bauvertrag als vereinbartes Dämmniveau vereinbart oder zusätzlich verlangt wird.
Schallschutz im Einfamilienhaus muss nach anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard eingebaut werden.
Schallschutz im Einfamilienhaus bedarf einer gründlichen Planung des Architekten.
Schallschutz im Einfamilienhaus muss bei der Bauausführung überwacht werden.
Treten Schallschutzmängel auf, ist das Sache des Architekten, diese zu beseitigen.