Hangkeller
Hangkeller - Keller - Hang - Bebauung - Bauordnung - Baugrund
Hangkeller bauen Bauordnung
Im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde ist die Zahl der in einem Gebäude maximal zulässigen Vollgeschosse festgelegt.
Ist der Hang des Baugrunds steil, dann wird vermutlich von vornherein ein Vollgeschoss geplant.
Ist der Hang des Baugrunds flacher sollte jedoch darauf geachtet werden, dass das teilweise sichtbare Kellergeschoss nicht als Vollgeschoss gerechnet wird.
Wenn der oberirdische Anteil des Hangkellers zu groß ist wird es von der Baubehörde als Vollgeschoss eingestuft.
Die genaue Berechnung von Vollgeschossen ist in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt.
Wenn der Hangkeller als Wohnraum genutzt wird, gelten die Bauordnung der jeweiligen Gemeinde.
-Raumhöhe beim Keller 2,10 Meter und größer
-Schallschutz
-Wärmeschutz
Hangkeller bauen - Wohnraum planen
Dieser talseitige Bereich, oft mit ebenerdigem Zugang ins Freie, wird meist als Wohnraum genutzt.
Im Hangkeller können folgende Räume vorgesehen werden:
Arbeitszimmer mit TV-Internetanschluss, wenn möglich mit WC
Billardraum mit Dartscheibe und TV-Internetanschluss
Fitnessstudio mit Fitnessgeräten TV-Internetanschluss
Hausanschlussraum Heizungsanlage TV-Internetanschluss
Hausarbeitsraum Platz für Waschmaschinen, Trockner TV-Internetanschluss
Hobbyraum oder Kleinwerkstatt TV-Internetanschluss
Sauna oder Infrarotsauna oder Solarium
Vorratsraum mit Regale für Lebensmittelvorräte und Haushaltsbedarf
©Deutscher Bauzeiger 3.2.1 Bauen - Kellerbau - Keller Raumplanung - Hangkeller