Prüfprotokoll Arbeitsgerüst
Prüfprotokoll Arbeitsgerüst
Der Gerüstbauer ist verantwortlich für die regelmäßige Prüfung des Arbeitsgerüstes.
Die Ergebnisse der Prüfung werden in Prüfprotokollen festgehalten.
Die Prüfprotokolle müssen mindestens drei Monate aufgehoben werden.
Auch die Übergabe des Arbeitsgerüstes an den Nutzer sollte in einem Protokoll dokumentiert werden.
Auszug eines Prüfprotokolls für das Arbeitsgerüst:
- Auftraggeber
- Gerüsthersteller
- Bauvorhaben
- Aufbau nach Plan
- Lastklasse
- Breitenklasse
- Verwendungszweck
- Gerüstbauteile
- Standsicherheit
- Tragfähigkeit
- Wandabstand
- Beleuchtung
- Plan für Benutzung an Auftraggeber übergeben
- Die Kennzeichnung ist angebracht