Bausparkasse

Baukredit - Bausparkassen - Baufinanzierung - Bausparkassengesetz

Die Bausparkasse

Im Jahre 1973 traten das Bausparkassengesetz und die Bausparkassenverordnung in Kraft.

Damit wurde für die Geschäftstätigkeit der privaten und öffentlichen Bausparkassen eine einheitliche gesetzliche Grundlage geschaffen.

Bei den Bausparkassen handelt es sich um spezielle Kreditinstitute.

Im deutschen Bausparkassengesetz ist der Betrieb von Bausparkassen geregelt.

Die deutschen Bausparkassen haben eine gesetzliche Geschäftskreisbeschränkung und sind im Wesentlichen nur für die Wohnungsbaufinanzierung zugelassen.

Im Jahre 1991 wurden durch die Novellierung des Bausparkassengesetzes die Bausparkassen auf den Europäischen Binnenmarkt vorbereitet.

©Deutscher Bauzeiger 16.1.1 Baukredit - Bausparkasse

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