Finanzierungsbestätigung

Finanzierungsbestätigung - Bank - Finanzierungszusage - Darlehensvertrag - Kreditinstitut

Die Finanzierungsbestätigung der Bank

Die Finanzierungsbestätigung einer Bank ist eine klar formulierte, unbedingte Finanzierungszusage.

Eine Finanzierungsbestätigung, im Folgenden auch Finanzierungszusage genannt, ist die schriftliche Erklärung der Bank des Kaufinteressenten, dass sie zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs bereit ist.

Eine Finanzierungszusage kann rechtlich verbindlich oder unverbindlich formuliert sein.

Dennoch macht es keinen Sinn, einem Barzahler, zwingend einem finanzierenden Kaufinteressenten gegenüber den Vorzug zu geben, wenn der finanzierende Kaufinteressent beispielsweise den besseren Angebotspreis bietet.

Achten Sie darauf, sich spätestens zum Notartermin eine verbindliche Finanzierungsbestätigung vom Käufer vorlegen zu lassen.

Im Ausnahmefall, wenn der Käufer über jeden Zweifel erhaben ist, beauflagen Sie die Nachreichung einer solchen Finanzierungsbestätigung innerhalb von höchstens drei Wochen nach Notartermin.

Die Finanzierungsbestätigung sollte in Form einer klar formulierten Finanzierungszusage der Bank auf Fax oder Briefpapier der Bank erfolgen.

Worte wie “freibleibend” oder “Bedingung” dürfen nicht enthalten sein.

Besser noch, der Käufer legt einen Darlehensvertrag eines deutschen Kreditinstituts vor.

©Deutscher Bauzeiger 52.1.1 Baufinanzierung - Baukredit - Finanzierungsbestätigung

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