Wertermittlungsgebühr

Wertermittlungsgebühr - Wertermittlung - Gebühren - Wertgutachten

Die Wertermittlungsgebühr bei der Baufinanzierung

Eine Wertermittlung über eine Immobilie führt zu einem Wertgutachten.

Eine Wertermittlungsgebühr ist unzulässig.

Die Auffassung des Bundesgerichthofes ist, dass Kreditinstitute keine Gebühr für Dienstleistungen berechnen dürfen, die sie im Eigeninteresse durchführen.

Ein Immobilien-Wertgutachten dient der eigenen Absicherung der Bank, um zu prüfen, ob eine Baufinanzierung durchgeführt werden kann.

Dem Bankkunden dürfen hierfür keine Gebühren / Auslagen in Rechnung gestellt werden.

Das Gleiche gilt für Bausparkassen, da auch sie Kreditinstitute sind.

Gerichtliche Entscheidungen

Landgericht Stuttgart entschied Anfang 2009 gegen die Wüstenrot, dass die Berechnung von Wertermittlungsgebühren vor Ausreichung einer Baufinanzierung unzulässig sind
(Az 20 O 9/07).

Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Klausel der Volksbank für unzulässig erklärt
AZ.: I U 17/09.

Landgericht Hannover hatte die BHW bereits rechtskräftig verurteilt
(Az 18 O 346/07).

Oberlandesgericht Celle hat die BHW zu einer Ordnungsstrafe von 100.000 Euro verurteilt
(Az.: 13 W 49/10).

©Deutscher Bauzeiger 41.2.10 Baukredit - Immobilienfinanzierung - Wertermittlungsgebühr