Baunebenkosten
Baunebenkosten - Bauen - Nebenkosten - Behörde - Honarar
Diese Baunebenkosten müssen vom Bauherrn bezahlt werden:
- Agio
- Architektenhonorare
- Bauaufsicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Baustatistik
- Bauwesenversicherung
- Bearbeitungsgebühren
- Beleihungsprüfung
- Bereitstellungszinsen
- Gebühren für behördliche Genehmigungen
- Gerichtsgebühren
- Ingenieurhonorare
- Gebäudeversicherung
- Gebühren für behördliche Abnahmen
- Kosten der unmittelbar im Zusammenhang mit der Erstellung üblicher Finanzierung
- Kosten der Möbelzwischenlagerung
- Kosten der Zwischenfinanzierung
- Kosten für behördliche Prüfungen
- Kosten für die Baudurchführung
- Kosten für die Planung des Gebäudes
- Kosten für die Wertschätzung
- Notargebühren
- Umsetzungskosten
- Versicherungen
- Verwaltungsleistungen des Bauherrn
Die Baunebenkosten sind in den Raummeterpreisen grundsätzlich nicht enthalten.
Deshalb werden in der Preistabelle zu den einzelnen Gebäudetypen die üblicherweise anfallenden Baunebenkosten als Zuschlag ausgewiesen.
Auch hierbei dürfen Sie den Zuschlag nicht immer rein schematisch anwenden.
Denn der Zuschlag kann von der Bausumme abhängen.
Orientieren Sie sich an den folgenden Zuschlägen:
Gebäudewert einschließlich Außenanlagen Baunebenkosten in %.
50. 000 Euro 14 % - 20 %
150. 000 Euro 12 % - 17 %
250. 000 Euro 11 % - 16 %
500. 000 Euro 10 % - 15 %
2.500. 000 Euro 8 % - 11 %
Gebühren für behördliche Abnahmen
Diese Gebühren für die Abnahme der Behörden sind in den Baunebenkosten mit dabei.
©Deutscher Bauzeiger 41.1.1 Finanzierung - Baunebenkosten