Grundschuldeintragung
Grundschuld - Eintragung - Grundbuch - Finanzierung - Kredit
Grundschuldeintragung
Die Kreditinstitute lassen sich bei der Finanzierung einer Immobilie ihr Recht im Grundbuch eintragen.
In Deutschland wird neben der Hypothek eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen.
Durch diese Grundschuldeintragung werden die Gläubiger, in dem Fall Banken bei Nichtzahlung der Kreditraten die Zwangsversteigerung der Immobilie beantragen.
Danach wird ein Zwangsversteigerungstermin festgesetzt.
Der Erlös aus der Zwangsversteigerung wird zur Tilgung der Grundschuld genutzt.
Banken und Kreditinstitute legen Wert darauf, dass eine Grundschuldeintragung an vorderster Stelle eingetragen wird.
Wieso möchten Kreditgeber an erster Stelle im Grundbuch eingetragen sein?
Anders als bei einem Insolvenzverfahren werden die Gläubiger nicht anteilmäßig am gesamten Verkaufserlös befriedigt.
Frei nach dem Motto: „Wer zuerst kommt, der malt auch zuerst“.
Der Gläubiger erhält das meiste Geld, der im Grundbuch an erster Stelle steht.
Die Erfahrung lehrt allerdings, dass eine Zwangsversteigerung für die Gläubiger eine Minusrechnung darstellt.
Aus dem Erlös wird nahezu keine Grundschuld vollständig getilgt.
©Deutscher Bauzeiger 26.2.3 Finanzierung – Grundschuldeintragung