Traumhausbeschreibung
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Die Baubeschreibung für ihr Traumhaus
In der Baubeschreibung wird ein Niedrigenergiehaus nach Energieeinsparverordnung (EnEV) aufgeführt; doch der Bauherr bekommt den Mindeststandard.
Die Bezeichnung Niedrigenergiehaus ist gesetzlich ungeschützt, verwenden darf es jeder.
Die DIN-Normen erfüllen nur die Mindestanforderungen.
Einige Hausanbieter beschreiben ihre Hausangebote mit wolkigen und blumigen Ausstattungsmerkmalen.
Doch an den Baubeschreibungen der Ausstattungsmerkmale hapert es häufig.
Es kommt sogar vor, dass in der Baubeschreibung ganze Leistungsbereiche ausgespart werden.
Es ist wichtig, in einer Baubeschreibung detailliert festzuhalten, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden.
In der Baubeschreibung werden Material, Fabrikate oder Energiestandards festgelegt.
Sollte in der Baubeschreibung die Klausel stehen, dass sich die Baufirma Änderungen vorbehält aber eine gleichwertige Ausstattung einbaut, haben Sie keine Möglichkeit mehr,
auf die Materialien, die eingebaut werden, Einfluss zu nehmen.
Die Baubeschreibung ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil des Kaufvertrages und eine stetige Quelle für gerichtliche Auseinandersetzungen.
In manchen Baubeschreibungen werden Sie K-Werte und U-Werte, Schallschutzklassen und Wärmeschutzverordnungen vergebens suchen.
Bei der Baubeschreibung unter Heizung „komplette Gaszentralheizung“ wird eingebaut.
Als Bauherr sollten Sie eine ausführliche Baubeschreibung der Gaszentralheizung verlangen.
Als Bauherr sollten Sie eine detaillierte Baubeschreibung verlangen.
Die Prüfung einer Baubeschreibung und eines Kaufvertrags kostet bei der Verbraucherzentrale circa 250-350 Euro und richtet sich nach Umfang der Baubeschreibung.
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