Fachplaner

Einbindung Fachplaner

Grundsätzlich verfügt der Architekt nicht über das Fachwissen eines Fachplaners.

Der Architekt schaltet Fachplaner in die Planung mit ein, die über ein bestimmtes Spezialwissen verfügen.

Der Fachplaner ist ein Experte für eine spezialisierte Planung, meistens einen speziellen Planungsabschnitt.

Fachplaner sind zum Beispiel Statiker, Planer der Haustechnik oder Gartenplaner.

Der Architekt ist dazu verpflichtet, einen Fachplaner hinzuzuziehen, wenn ihm die notwendigen Kenntnisse fehlen.

Architekt und Fachplaner müssen immer eng zusammen arbeiten, um Planungs- und Ausführungsfehler zu vermeiden.

Haftung Fachplaner

Bei der Einbindung von Fachplanern ist es wichtig, dass die Verantwortungen klar unterteilt sind.

Häufig entstehen Konflikte zwischen Architekten und Fachplanern, wenn es darum geht, wer für Mängel verantwortlich ist.

Der Architekt ist dazu verpflichtet, dem Fachplaner geeignete Planunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Der Architekt ist dazu verpflichtet, die Pläne der Fachplaner auf ihre grundlegende Richtigkeit zu überprüfen.

Der Architekt ist dazu verpflichtet, einen geeigneten Fachplaner auszuwählen.

Es ist wichtig, dass der Fachplaner dem Architekten seine Planungen genau vermittelt, damit der Architekt die Bauausführung auch richtig betreuen kann.

Der Architekt hat dafür Sorge zu tragen, dass Sonderfachleute auf der Baustelle ausreichend überwacht, betreut und koordiniert werden.

Aus Haftungsgründen müssen die Pflichten des Architekten und anderen Fachplanern durch ihre jeweiligen Verträge exakt voneinander abgegrenzt werden.

Alle Fachplanungen basieren in der Regel auf den Planungsunterlagen, die der Architekt zur Verfügung stellt.

Die Fachplanung fließt  grundsätzlich in die Ausführungsplanung des Architekten mit ein.

Das Leistungsbild einiger Fachplaner ist in Deutschland in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt.

Wenn der Architekt lediglich die Ausschreibung für die Fachplanung übernimmt, haftet er nicht für den Inhalt.

Der Architekt ist in jedem Fall für die Koordination der Fachplaner und für die Weitergabe von Informationen verantwortlich.

So muss beispielsweise der Architekt dafür haften, wenn er den Fachplaner nicht ausreichend informiert hat.