Fachplanung

Einbindung von Fachplanern

Grundsätzlich verfügt der Architekt nicht über das Fachwissen eines Fachplaners.


Der Architekt schaltet Fachplaner in die Planung mit ein, die über ein bestimmtes Spezialwissen verfügen.


Der Fachplaner ist ein Experte für eine spezialisierte Planung, meistens einen speziellen Planungsabschnitt.


Fachplaner sind zum Beispiel Statiker, Planer der Haustechnik oder Gartenplaner.


Der Architekt ist dazu verpflichtet, einen Fachplaner hinzuzuziehen, wenn ihm die notwendigen Kenntnisse fehlen.


Architekt und Fachplaner müssen immer eng zusammen arbeiten, um Planungs- und Ausführungsfehler zu vermeiden.

Schon zu Beginn eines Projektes sollte der Architekt alle notwendigen Fachplaner in die Planung einbeziehen.

Oft können Fachplaner schon die ersten Vorentwürfe entscheidend beeinflussen.

In der Regel gilt: Intelligente Gebäude benötigen mehr als einen Planer!

Der Architekt ist für das Einholen von Angeboten verschiedener Fachplaner verantwortlich.

Er verhandelt über den Umfang der Leistungen und erstellt die Verträge mit den Fachplanern.

Der Architekt trägt die Verantwortung über die Planungsleistungen der Fachplaner.

Das gilt sowohl für die Entwurfs- als auch für die Genehmigungsplanung.

Der Architekt überprüft deswegen alle Planungsleistungen der Fachplaner.

Der Architekt überwacht die Leistungen der Fachplaner im Sinne des Bauherrn.