Kostenschätzung DIN 276

Die Kostenschätzung DIN 276

Bereits in der Leistungsphase 2, der Vorplanung, wird eine Kostenschätzung vorgenommen.

In die Kostenschätzung werden alle Güter, Leistungen und Abgaben, die für die Planung und Erstellung eines Gebäudes notwendig sind, einbezogen.

In die Schätzung der Baukosten fließen ein:

  • Angenommene Kosten für das Bauwerk (reine Baukosten)
  • Angenommene Kosten für die Außenanlagen
  • Annahme über sonstige Kosten (Baunebenkosten)

Die Kostenermittlung wird in der DIN 276 definiert.

Die Ermittlung der Baukosten ist wesentlich für die Kostenplanung.

Eine genaue Kostenplanung hat Auswirkungen auf die spätere Kostenkontrolle und Kostensteuerung.

Die Kostenschätzung nach DIN 276

Die Kostenschätzung dient als Grundlage für den Vorplanungsentwurf.

Mit den angefertigten Zeichnungen, den Planungsunterlagen, ersten Berechnungen, Angaben zum Grundstück und der Erschließung, kann die Kostenschätzung durchgeführt werden.

In der Kostenermittlung werden die zu erwartenden Kosten vorausberechnet.

Die Kostenermittlung wird je nach Stand der Planung und verfügbarer Informationen durchgeführt.

Die Genauigkeit der Kostenermittlung wächst im Laufe der Planung.

Die Grundlagen, nach denen die Kosten ermittelt wurden, werden dokumentiert.

Wenn der Bauherr Eigenleistungen in das Bauvorhaben einbringt, werden auch für diese Leistungen Kosten eingesetzt.

Anhand der ermittelten Baukosten können zum Beispiel Fördergelder beantragt werden.

Kostenkontrolle

In der Kostenkontrolle werden die entstandenen Kosten mit den tatsächlich entstandenen Kosten verglichen.

Dazu werden vorausgegangene Kostenermittlungen herangezogen.

Kostensteuerung

Die Kostensteuerung geschieht bei gezieltem Eingreifen in die Kostenentwicklung.

Vor allem bei Abweichungen in der Entwicklung der Kosten muss die Kostensteuerung greifen.

Durch eine regelmäßige Kostenkontrolle wird die Kostensteuerung erleichtert.