Kostenberechnung

Der Architekt stellt die Kostenberechnung für die beauftragten Bauleistungen.

Der Architekt ist dazu verpflichtet, den Bauherrn über die Kostenberechnungen in Kenntnis zu setzen.

Damit sichergestellt ist, dass der Bauherr die Kostenberechnung akzeptiert, wird sie dem Bauherrn zur Kenntnis vorgelegt.

Der Bauherr bestätigt die Kostenberechnung mit seiner Unterschrift.

Durch seine Unterschrift bestätigt der Bauherr, dass er mit der Kostenberechnung einverstanden ist.

Durch seine Zustimmung ist sichergestellt, dass der Architekt mit den Planungen fortfahren kann.

Die Kostenberechnungen des Architekten orientieren sich an dem vorher festgesteckten Kostenrahmen.

Der Kostenrahmen wird vom Bauherrn vorgegeben und gemeinsam mit dem Architekten besprochen.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Kapitel:

HOAI

Hausbaukosten

Kostenberechnung DIN 276

© Deutscher Bauzeiger 21.4.1 Planung Architekt Kostenberechnung