Aussengeländer
Außengeländer - Treppe - Treppenaussengeländer - Treppengeländer
Das Außengeländer
Das Außengeländer besteht aus Pfosten, Handlauf und einer Geländerfüllung, die der Außentreppe Stabilität verleiht.
Für das Außengeländer ist eine Höhe von neunzig Zentimetern einzuhalten.
Ein Treppengeländer dient der Sicherheit.
Unter welchen Bedingungen und Auflagen Treppengeländer gebaut werden dürfen, sind in der DIN 18065 geregelt.
So dürfen senkrechte Stäbe des Treppengeländers einen maximalen Abstand von 12 cm haben und waagerechte Stäbe einen maximalen Abstand von 50 cm besitzen.
Die Höhe des Treppengeländers ist abhängig von der Treppenhöhe und Art des Gebäudes und muss zwischen 80 cm und 110 cm liegen.
Eingangstreppen mit mehr als 3 Stufen müssen mit einem Geländer versehen werden.
©Deutscher Bauzeiger 93.1.1 Treppen – Außentreppe – Außengeländer