Bolzentreppen
Bolzentreppe - Freitragende Bolzentreppen - Wandbefestigung - Treppe
Die Bolzentreppe
Bei einer Bolzentreppe gibt es zwei Bauformen.
Die freitragende Bolzentreppe mit Wandbefestigung
Eine Gemeinsamkeit bei den Bauformen besteht darin, dass der Handlauf in Verbindung mit den Treppenpfosten und den Geländerstäben statisch tragend ausgeführt ist.
Aus diesem Grund muss der Handlauf mindestens eine Höhe von 13 cm haben. siehe Statik.
Die freitragende Bolzentreppe mit einseitiger Wandbefestigung
Die Treppenstufen sind untereinander mit Tragbolzen biegesteif verbunden.
Das Geländer hat keine statische Funktion.
Die Baubehörde wird einen schriftlichen Standsicherheitsnachweis des Herstellers verlangen.
Der Bauherr braucht den Nachweis der Standsicherheit, die Zulassung sowie auch die statischen Berechnungen grundsätzlich schriftlich.
Der Bauherr muss prüfen ob die Dokumente noch gültig sind.
©Deutscher Bauzeiger 52.1.1 Treppen – Bolzentreppen