Faltwerktreppe Konstruktion
Faltwerktreppen - Faltwerktreppe - Konstruktion - Aufbau
Die Faltwerktreppe Konstruktion
LBO Treppen im Anhang als genehmigungsfreie bauliche Anlagen definiert.
Das mit der Genehmigungsfreiheit ist in fast allen Bundesländern, nur am materiellen Anspruch der Baugesetze hat sich nichts verändert, eher im Gegenteil.
§ 1 Absatz 4 der NBauO, Fassung 10. Februar 2003 und §§§ 24-28
Ohne die gesetzlich geforderten Nachweise dürfen Treppen nicht montiert werden.
Die Baubehörde macht in Wohnhäusern mit bis zu zwei Wohnungen keine Gebrauchsfertigkeitsabnahme mehr.
Die Faltwerktreppe muss oben und unten statisch mit Stahlplatten, die in den Beton eingelassen sind, verbunden werden.
Diese Treppen werden in der Regel durch trittschallgedämpfte Bolzen an der Wand befestigt.
Die Baubehörde wird einen schriftlichen Standsicherheitsnachweis des Herstellers verlangen.
Der Bauherr braucht den Nachweis der Standsicherheit grundsätzlich, die Zulassung sowie auch die statischen Berechnungen schriftlich.
Der Bauherr muss prüfen ob die Dokumente noch gültig sind.
©Deutscher Bauzeiger 51.2.1 Treppen – Faltwerktreppen – Faltwerktreppe Konstruktion