Treppenberechnung
Treppe - Treppenberechnung - Treppenhersteller
Die Treppenberechnung
Die Treppenberechnung macht der Treppenhersteller.
LBO Treppen im Anhang als genehmigungsfreie bauliche Anlagen definiert.
Das mit der Genehmigungsfreiheit ist in fast allen Bundesländern, nur am materiellen Anspruch der Baugesetze hat sich nichts verändert, eher im Gegenteil.
§ 1 Absatz 4 der NBauO, Fassung 10. Februar 2003 und §§§ 24-28
Ohne die gesetzlich geforderten Nachweise dürfen Treppen nicht montiert werden.
Die Baubehörde macht in Wohnhäusern mit bis zu zwei Wohnungen keine Gebrauchsfertigkeitsabnahme mehr.
Die Baubehörde wird einen schriftlichen Standsicherheitsnachweis des Herstellers verlangen.
Den Nachweis der Standsicherheit, die Zulassung sowie auch die statischen Berechnungen braucht der Bauherr schriftlich.
Der Bauherr muss prüfen ob die Dokumente noch gültig sind.
©Deutscher Bauzeiger 8.1.1 Treppen – Treppenberechnung