Treppengeländer
Treppengeländer - Geländer - Treppe - Treppenhöhe - Sicherheit
Das Treppengeländer
Treppengeländer dienen in erster Linie der Sicherheitseinrichtung.
Laut der DIN 18065 dürfen Treppen nur mit Treppengeländer oder Handlauf gebaut werden.
Senkrechte Stäbe eines Treppengeländers dürfen einen maximalen Abstand von 12 cm haben und waagerechte Stäbe eines Treppengeländers einen maximalen Abstand von 50 cm.
Die Höhe des Treppengeländers ist abhängig von der Treppenhöhe und Art des Gebäudes und muss zwischen 80 cm und 110 cm liegen.
Eingangstreppen mit mehr als 3 Stufen vor der Eingangstür müssen mit einem Geländer versehen werden.
©Deutscher Bauzeiger 81.1.1 Treppen – Treppengeländer