Mindestanforderungen
Treppen - Treppenplanung - Mindestanforderungen - Mindestbedingungen
Notwendige Mindestanforderungen an eine Wohnungstreppe
Eine Wohnungstreppe die zu Wohnräumen führt, gilt als eine „notwendige Treppe“.
Wohnräume im privaten Bereich sind:
- Windfang
- Dielen
- Treppenhaus
- Gästetoilette
- Wohnzimmer
- Esszimmer
- Schlafräume
- Wohnküche
- Küchen
- Kinderzimmer
- Arbeitszimmer
Die Treppe zu diesen Wohnräumen dient im Brandfall als Flucht- und Rettungsweg.
Deshalb müssen für diese Wohnräume die gesetzlich vorgegebenen Mindestbedingungen eingehalten werden.
Die Treppe zum Dachgeschoss
Gerade beim nachträglichen Dachgeschossausbau muss eine normale Treppe mit den notwendigen Mindestmaßen eingebaut werden.
Andere zusätzliche Treppen können kleiner sein.
Wenn in einem Wohnhaus ein Treppenhaus mit den notwendigen Mindestmaßen besteht, können die einzelnen Wohnebenen auch mit einer zusätzlichen Raumspartreppe verbunden werden.
Für diese zusätzliche, nicht notwendige Treppe gelten jedoch ebenso Mindestanforderungen.
Notwendige Treppe | Nicht notwendige Treppe | Steiltreppe | |
---|---|---|---|
Einziger Zugang zu einem Geschoss mit Wohnräumen | Zusätzlicher Zugang zu einem Geschoss mit Wohnräumen ( Es muss schon eine notwendige Treppe vorhanden sein ) | Zugang zu einem Geschoss mit Abstellräumen | |
Brandfall | Fluchtweg | ||
Nutzbare Laufbreite | ≥ 80 cm | ≥ 50 cm | nicht geregelt |
Steigung | ≤ 20 cm | ≤ 21 cm | nicht geregelt |
Auftritt | ≥ 23 cm | ≥ 21 cm | nicht geregelt |
Zuständiges Regelwerk (D) | DIN 18065 | DIN 18065 | nicht geregelt |
©Deutscher Bauzeiger 6.2.3 Treppen – Treppenplanung – Mindestanforderungen