Mindestanforderungen

Treppen - Treppenplanung - Mindestanforderungen - Mindestbedingungen

Notwendige Mindestanforderungen an eine Wohnungstreppe

Eine Wohnungstreppe die zu Wohnräumen führt, gilt als eine „notwendige Treppe“.

Wohnräume im privaten Bereich sind:

  • Windfang
  • Dielen
  • Treppenhaus
  • Gästetoilette
  • Wohnzimmer
  • Esszimmer
  • Schlafräume
  • Wohnküche
  • Küchen
  • Kinderzimmer
  • Arbeitszimmer

Die Treppe zu diesen Wohnräumen dient im Brandfall als Flucht- und Rettungsweg.

Deshalb müssen für diese Wohnräume die gesetzlich vorgegebenen Mindestbedingungen eingehalten werden.

Die Treppe zum Dachgeschoss

Gerade beim nachträglichen Dachgeschossausbau muss eine normale Treppe mit den notwendigen Mindestmaßen eingebaut werden.

Andere zusätzliche Treppen können kleiner sein.

Wenn in einem Wohnhaus ein Treppenhaus mit den notwendigen Mindestmaßen besteht, können die einzelnen Wohnebenen auch mit einer zusätzlichen Raumspartreppe verbunden werden.

Für diese zusätzliche, nicht notwendige Treppe gelten jedoch ebenso Mindestanforderungen.

Die notwendige Treppe im Ein- und Zweifamilienhaus
Notwendige TreppeNicht notwendige TreppeSteiltreppe
Einziger Zugang zu einem Geschoss mit WohnräumenZusätzlicher Zugang zu einem Geschoss mit Wohnräumen ( Es muss schon eine notwendige Treppe vorhanden sein )Zugang zu einem Geschoss mit Abstellräumen
Brandfall          Fluchtweg
Nutzbare Laufbreite            ≥ 80 cm                  ≥ 50 cm     nicht geregelt
Steigung            ≤ 20 cm                  ≤ 21 cm     nicht geregelt
Auftritt            ≥ 23 cm                  ≥ 21 cm     nicht geregelt
Zuständiges Regelwerk (D)               DIN 18065                 DIN 18065     nicht geregelt

©Deutscher Bauzeiger 6.2.3 Treppen – Treppenplanung – Mindestanforderungen

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