Stellplatz
Einfamilienhaus - Landesbauordnung - Bauantrag - Grundstück - Carport
Der Stellplatz für ein Einfamilienhaus
Siehe hierzu die Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer für Stellplätze und Garagen
Bei der Errichtung von einem Einfamilienhaus ist für jede im Bauantrag ausgewiesene Wohnung ein Stellplatz auszuweisen.
Ein Stellplatz ist eine Fläche zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf dem eigenen Grundstück.
Stellplätze auf privatem Grund müssen nicht befestigt oder gekennzeichnet sein.
Es genügt, wenn die Fläche des Stellplatzes mit der sichtbaren Anbindung zum öffentlichen Verkehrsraum im Lageplan eingezeichnet ist.
Ein Stellplatz der überdacht ist, nennt man Carport.Gerade für die Winterzeit ist es sinnvoll, den Stellplatz zu überdachen bzw. einen Carport zu errichten.
©Deutscher Bauzeiger 9.2.1 Bauträger - Nebengebäude - Stellplatz