Checkliste Fertighaus
Die Checkliste Hauskauf zum Kaufvertrag für ein Fertighaus
Baubeschreibung - Kaufvertrag - Bauvertrag - Hausbau - Fertighaushersteller
Leisten Sie keine Unterschrift auf den Kaufvertrag, bevor nicht die komplette Baubeschreibung von Ihnen geprüft und ergänzt wurde.
Was nicht in der Baubeschreibung und im Kaufvertrag für Ihr Fertighaus steht, kann nach der Bauausführung zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Bauherrn und dem Fertighaushersteller führen.
Lassen Sie das Kleingedruckte des Kaufvertrages juristisch überprüfen.
Der Bausachverständige soll die Baubeschreibung genau prüfen und Ihnen mitteilen, welche bauseitige oder bauseits aufgeführten Leistungen Sie als Bauherr übernehmen sollen.
Auflagen, Gesetze, Normen
Eine allgemeine Aussage in der Baubeschreibung zur Ausführung der Bauleistung nach den DIN-NORMEN ist nichts wert.
Die DIN-Normen sollten konkret für das einzelne Gewerk benannt werden.
In der Baubeschreibung sollte folgender Satz stehen:
Ausführung nach den allgemeinen Regeln der Technik
Bodengutachten
Das Bodengutachten sollten Sie als Bauherr auf eigene Kosten von einem anerkannten Bodengutachter vor Abschluss des Kaufvertrages durchführen lassen;
es kostet ca. 850 €.
Das Bodengutachten müssen Sie vor dem Kaufvertrag dem Fertighaushersteller übergeben und sich die Übergabe schriftlich bestätigen lassen.
Lassen Sie vorab das Kleingedruckte des Kaufvertrags juristisch überprüfen.
Vertragsverhandlungen:
Keine Vertragsverhandlungen ohne einen starken Partner an Ihrer Seite!
Das ist Ihr ---------------------Bausachverständiger-------------------------------
Der Kaufvertrag und die Baubeschreibung sind Vertragsbestandteil. Keine mündlichen Zusicherungen des Fertighausherstellers akzeptieren.
Konditionen
Checkliste Bauvertrag - das muss der Bauvertrag enthalten!
Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien
Am 1. Januar 2009 ist das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich EE Wärme-Gesetz in Kraft getreten.
Alle Neubauten ab 1. Januar 2009 müssen einen Teil ihres Wärmebedarfs mit Hilfe regenerativer Energie nutzen.
Das EE Wärme-Gesetz ist einzuhalten, schließlich drohen nicht nur Bauherren, sondern auch Planern und Handwerkern bis zu 50.000 € Bußgeld, wenn sie die gesetzlichen Auflagen verletzen.
Wenn das EE Wärme-Gesetz nicht eingehalten wird, muss der Bauherr möglicherweise die Zuschüsse zurückzahlen.
Wohnflächenberechnung
Die Wohnflächen für Fertighäuser werden anhand der Vorentwurfsbaupläne errechnet.
Erfahrungsgemäß weichen die Wohnflächen der erstellten Fertighäuser von den Vorentwurfsbauplänen ab.
Erfahrungsgemäß wird dadurch die Wohnfläche kleiner ausfallen, als im Vorentwurfsbauplan angegeben ist.
Deshalb lassen Sie die Wohnfläche nach der Wohnflächenvorordnung durch den Bausachverständigen prüfen.
Energieeinsparverordnung EnEV
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt für alle neu errichteten Gebäude.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sollte im Kaufvertrag ausgewiesen sein.
Der Bausachverständige wird nach Erstellung des Fertighauses prüfen, ob das Haus nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) gebaut wurde.
Wärmeschutz
Beim Wärmeschutz werden in der Ausführung manchmal Wärmebrücken am Ringanker übersehen, welche später unter erheblichem Aufwand beseitigt werden müssen.
Schallschutz
Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 muss Vertragsbestandteil sein.
Der Schallschutznachweis in Fertighäusern, Reihenhäusern und Doppelhäusern spielt eine wichtige Rolle und trägt erheblich zum Frieden unter den Nachbarn bei.
Prüfstatiker / Gebühren
Der Prüfstatiker hat hoheitliche Prüfaufgaben im Sinne der Bauordnung.
Der Prüfstatiker prüft die Standsicherheit des Ferighauses.
Als Grundlage dient ihm das Bodengutachten.
Der Prüfstatiker kann im Kaufvertrag aufgeführt werden.
Der Prüfstatiker sollte vom Bauherrn beauftrag werden.
Mit der Beauftragung Ihres Prüfstatikers sind Sie sicher, kein Gefälligkeitsgutachten in der Hand zuhaben.
Der Prüfstatiker kostet zwischen 1000 € und 3000 €.
Schornsteinfeger / Gebühren
Der Schornsteinfeger hat hoheitliche, gesetzlich vorgeschriebene Prüfaufgaben im Sinne der Bauordnung.
Der Schornsteinfeger prüft die Abgasanlage der Zentralheizung, und wenn vorhanden, den Anschluss des Kamins und den Brandschutz am Abgasrohr.
Der Schornsteinfeger und seine Leistungen müssen im Kaufvertrag aufgeführt sein.
Der Schornsteinfeger kostet ca. 1000 €, die der Bauherr bezahlen muss.
Sonderwünsche
Sonderwünsche für Ihren Hausbau sollten Sie mit dem Fertighaushersteller besprechen, und in die Baubeschreibung hineinschreiben.
Sonderwünsche in der Baubeschreibung sind aufpreispflichtig. Fragen Sie Ihren Fertighaushersteller.
Achten Sie darauf, dass die Sonderwunsch-Positionen für Ihr Fertighaus in der Baubeschreibung konkret genannt werden.
Qualität
Die Qualität der Ausstattung Ihres Fertighauses verlangt exakte Angaben in der Baubeschreibung.
Die Qualität muss beispielhaft durch Markennamen oder Beschreibungen in der Baubeschreibung aufgeführt werden.
Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung bei Teilabnahmen ist an den eingebauten Baumaterialien während der Bauphase durchzuführen.
Die Qualitätssicherung bei der Schlussabnahme ist mit der Baubeschreibung durchzuführen.
Die Qualitätssicherung bei der Schlussabnahme sollten Sie mit einem unabhängigen Bausachverständigen durchführen, der Ihre Interessen vertritt.
Der Bausachverständige kann mit seinem Sachverstand Mängel und Schadstellen bei der Schlussabnahme aufzeigen.
So kann sich die Ausgabe für den Bausachverständigen schnell bezahlt machen.
Gewährleistungsbürgschaft
Vereinbaren Sie vertraglich eine Gewährleistungsbürgschaft.
Die Gewährleistungsbürgschaft tritt in Kraft, wenn der Fertighaushersteller in die Insolvenz geht und dadurch die Garantie für das Fertighaus weg ist.
Vereinbaren Sie vertraglich Sicherheitsleistungen auf: ,,Ausführung der Leistung" und ,,Mängelansprüche" (VOB-B 2002/2005 §17).
Zahlungspläne
Der Zahlungsplan wird im Kaufvertrag dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechend festgelegt.
Der Zahlungsplan von manchem Fertighaushersteller verpflichtet den Bauherrn zu enormer Vorleistung, da bereits bei Vertragsabschluss ein Abschlag für die Planungsleistung verlangt wird.
Der Fertighaushersteller geht in Konkurs, der Bauherr verliert sein Geld und bleibt auf einer Bauruine sitzen.
Der Zahlungsplan weist Abschlagszahlungen aus, jeweils nach Fertigstellung folgender Bauleistungen:
- Keller
- Dacheindeckung
- Installation
- Fenstereinbau
- Innenausbau
- Estricharbeiten
- fertiger Ausbau
Der Zahlungsplan sieht vor, dass die Schlussrate zur Schlussabnahme gezahlt wird.
Denn mit der Schlussabnahme geht die Haftung vom Fertighaushersteller auf den Bauherrn über.
Nach Schlussabnahme und Zahlung der letzten Rate wird das Grundstück dem Bauherrn überschrieben.
Terminabsprachen
Zu den größten Ärgernissen für Bauherren zählen ungenaue und nicht eingehaltene Terminabsprachen.
Termine
Bestehen Sie darauf, dass der Fertighaushersteller Ihnen die Termine für folgende Teilabschnitte nennt:
- Baubeginn
- Baubeginnanzeige
- Zwischentermine
- Fertigstellung
- Bauabnahme
- Einzugstermin
Halten Sie diese Daten vertraglich fest.
Der Einzugstermin
Der Einzugstermin steht im Kaufvertrag.
Können Sie dem Fertighaushersteller kein Einzugsdatum abringen, schreiben Sie in den Vertrag den Fixtermin nach Baugenehmigung in Wochen bis zur Schlussabnahme rein.
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, wenn das Fertighaus nicht rechtzeitig fertig wird ist sinnvoll.
Eine Vertragsstrafe von fünf Prozent der Auftragssumme ist durchaus üblich.
Das Haus ist nicht termingerecht fertig?
Achtung: Ab hier sollten Sie Ihren Rechtsanwalt für Baurecht einschalten.
Reicht die Vertragsstrafe nicht aus um eine rechtmäßige, notwendige Ersatzunterkunft zu bezahlen, so darf der Käufer die Zusatzkosten auch beim Fertighaushersteller geltend machen. Aber Vorsicht: Nur in angemessenem Rahmen.
Bauablaufplan
Der Bauablaufplan ist Bestandteil des Kaufvertrages.
Im Bauablaufplan müssen Beginn und Fertigstellungsdatum des Hausbaus stehen.
Wenn es laut Bauablaufplan zu einer Verzögerung seitens des Fertighausherstellers kommt, können Sie diesen in Verzug setzen, und ihn für zusätzliche Finanzierungskosten haftbar machen.
Abänderungen des Bauablaufplans sind in jedem Falle schriftlich festzuhalten.
Baubeschreibung
Die Baubeschreibung im Kaufvertrag ist die Beschreibung über Ihr Fertighaus, Ihren Hausbau, Ihre Immobilie, Ihr Geld; was dort vereinbart wird, muss erstellt werden.
Die Baubeschreibung beinhaltet:
- Haustyp
- Bauweise
- Dachform
- Energienutzung
- alle technischen Einbauten
- ebenerdiger Zugang
- barrierefreie Nutzung des Hauses
Entwässerungsplanung für das Haus und Gelände
Die Entwässerungsplanung muss Bestandteil des Kaufvertrages sein.
Das Erstellen von Planunterlagen
Das Erstellen von Planunterlagen zu jedem Fertighaus ist Bestandteil des Kaufvertrages.
Benötigt werden für ein Fertighaus Zeichnungen, entsprechend den Vorschriften des Bundeslandes mit der jeweiligen Landesbauordnung und der Bauvorlagenverordnung der Gemeinde.
Benötigt werden für ein Fertighaus Werkpläne im Maßstab 1:50 und nicht nur 1:100.
Benötigt werden für ein Fertighaus Installationspläne für die Haustechnik.
Benötigt werden für ein Fertighaus genaue Angaben über folgende Themen:
- die Gebäudeabmessungen
- die Bruttogeschossfläche (BGF)
- die Wohnfläche (WFL)
- die Nutzfläche (NF) nach DIN 277
- Berechnungsverordnung
- die Anzahl der Vollgeschosse
- Dachgeschoss, wie weit ausgebaut
- mit Keller, ohne Keller oder mit Wohnräumen
- die Anzahl der Räume
- die exakten Fertighöhen in den einzelnen Räumen
Materialangaben in der Baubeschreibung
Die Materialangaben in der Baubeschreibung sollten exakt die eingesetzten Materialien beschreiben.
Die Materialangaben in der Baubeschreibung mit dem Zusatz „oder gleichwertiges Material“ ist ein Freibrief, minderwertiges Material einzusetzen.
Können Sie als Bauherr jedes Material auf seine Gleichwertigkeit beurteilen?
Niedrigenergiehaus
Im Kaufvertrag soll der genaue Begriff "mindestens Niedrigenergiestandard" stehen.
Passivhaus
Im Kaufvertrag soll der genau definierte Begriff "Passivhaus" stehen.
Ein Passivhaus soll 1,5 Liter Heizöl oder 1,5 m³ Erdgas pro m² Wohnfläche verbrauchen.
Das sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen.
Bauleiter
Der Fertighaushersteller muss einen verantwortlichen Bauleiter der Baubehörde benennen.
Das fordert die Landesbauordnung (LBO).
Der Bauleiter muss sogar namentlich im Kaufvertrag benannt werden.
Der Bauleiter steht im Dienste des Fertighausherstellers und wird bei Streitigkeiten Partei für den Fertighaushersteller ergreifen.
Der Bauleiter des Fertighausherstellers soll die Kontrolle der Bauausführung für den Fertighaushersteller durchführen.
Der Bauleiter des Fertighausherstellers betreut mehrere Baustellen.
Er steht dadurch ständig unter Zeitdruck und kann sich nur wenig um Ihre Baustelle kümmern.
Der Bauherr soll einen unabhängigen Bausachverständigen beauftragen, der die Rechte des Bauherrn durchsetzen soll.
Erschließungskosten
Einrichten der Baustelle
Das Einrichten der Baustelle soll im Kaufvertrag enthalten sein.
Vermessungsarbeiten
Die Vermessungsarbeiten sollen im Kaufvertrag enthalten sein.
Erdaushub
Im Kaufvertrag muss der Verbleib der Aushubmassen beschrieben sein.
Rohbau
Vorbereitung zur Gründung eines Fundamentes
Das Bodengutachten müssen Sie vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages dem Fertighaushersteller übergeben, damit es Vertragsbestandteil wird.
Gründung, auch für ein Passivhaus
Mit Schotter aus Schaumglas, enthalten im Kaufvertrag.
Die Herstellung der Bodenplatte
Die Herstellung der Bodenplatte einschließlich Stütz- und sonstigen Fundamentmauern.
Fallrohre
Die Fallrohre der Regenentwässerung müssen im Kaufvertrag enthalten sein;
folgender Text sollte im Kaufvertrag stehen:
Die Fallrohre müssen an das öffentliche Regenentwässerungsleitungsnetz angeschlossen werden.
Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen
Folgende Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen müssen im Kaufvertrag stehen:
- Frischwasser - angeschlossen und betriebsbereit
- Abwasser - vom Bauträgerhaus bis zum öffentlichen Kanalnetz
- Regenwasser - vom Bauträgerhaus bis zum öffentlichen Kanalnetz
- Strom-Zuleitungskabel - vom Hausanschlussverteiler des EVU-Versorger
- Gaszuleitung - vom Gaszähler des örtlichen Gasversorgers
- Telefonkabelzuleitung bis zum Telekom Endverteiler
- Kabel- und Breitband-Anschlüsse bis zum Übergabepunkt des Versorgers
Kellerabdichtung
Die Kellerabdichtung sollte wie alle Leistungen und Materialien genau im Kaufvertrag aufgelistet sein.
Zur Baubeschreibung für den Keller gehören:
- detaillierte Materialangaben für die Herstellung und Abdichtung der Kelleraußenwände
- Angaben zur Ausführung der Abdichtung von Lichtschächten
- Abdichtmaßnahmen gegen das Erdreich richten sich nach den Ergebnissen des Baugrundgutachtens
Nach den Erfordernissen des Baugrundgutachtens wird die Herstellung des Kellers als weiße oder schwarze Wanne durchgeführt.
Undichter Keller
Die Undichtigkeit eines Kellers wird durch eine elektrische Messung festgestellt.
Durch die elektrische Durchgangsmessung kann gemessen werden, ob zwischen dem Erdreich Außen und den Kellerwänden ein Stromdurchgang besteht.
Das Messergebnis sollte Ihnen schriftlich übergeben werden.
Innenputz im Keller
Der Innenputz im Keller sollte, wenn gewünscht, im Kaufvertrag stehen.
Bei roten Ziegeln soll der Keller einen Innenputz bekommen.
Bei glatten Kalksandsteinen, Porenbeton oder Beton kann der Keller mit Dispersionsfarbe gestrichen werden.
Filigrandecken
Die Spachtelarbeiten an den Stößen der Filigrandecke sollen im Kaufvertrag stehen.
Innenwände
Die Innenwände müssen exakt beschrieben werden.
Die Innenwände sind in tragende und nicht tragende Wände zu unterscheiden.
Die Innenwände müssen in ihrer Bauart und Materialangabe wie folgend aufgeführt, im Kaufvertrag genau beschrieben werden:
- Kalksandsteine
- Porenbeton
- Metallständer mit Gipskartonplatten beplankt
- Holzrahmenkonstruktion
Lüftung
Muss im Kaufvertrag detailliert festgeschrieben werden.
Beim Fertighaus spielt die Lüftung eine zentrale Rolle.
Bei einer kontrollierten Belüftung und Entlüftung, wo die gesamte Luftmenge regelmäßig ausgetauscht wird, funktioniert das Fertighaus optimal.
Die Belüftung und Entlüftung soll über eine Wärmerückgewinnung betrieben werden.
Elektroinstallation
In die Baubeschreibung gehört eine detaillierte Beschreibung der geplanten Elektroanlage:
- Einspeisung
- Lichtstromkreis
- Steckdosenstromkreis
- Gerätestromkreis
- Kraftstrom-Drehstromkreis
- Schutzsysteme - Fehlerstromschutzschalter
- Potentialausgleich
- Blitzschutzanlage
Der Einsatz von Bus-Installationen muss genau beschrieben werden.
Bad
Manche Bauherren sind zu Beginn der Bemusterung für Ihr Fertighaus nicht entscheidungsfreudig bei der Auswahl.
Das fertige Bad gehört in den Kaufvertrag.
Blower Door Test
Der Blower Door Test entscheidet über die Dichtigkeit des Hauses.
Der Blower Door Test kann auch im Sommer durchgeführt werden.
Der Blower Door Test kostet zusammen mit Thermografie ca. 600 €.
Gesimskasten
Der fertige, gestrichene Gesimskasten gehört in den Kaufvertrag.
Der Gesimskasten muss vom Gerüst aus gestrichen werden.
Spitzbodenausbau, nachträglich
Der Fertighaushersteller baut nur einen kleinen Laufsteg im Spitzboden ein.
Den Spitzbodenausbau will der Bauherr später machen, um Kosten zu sparen.
Den Spitzbodenausbau später ausbauen bedeutet, es müssen Vorleistungen getätigt werden wie die Anschlüsse der Dampfsperre und der Dämmung.
Dachgeschossausbau
Beim Dachgeschossausbau passieren die meisten Baumängel, die zu späteren Bauschäden und hohen Betriebskosten führen können.
Innentüren
Bei den Innentüren bauen Sie verstellbare Zargen ein.
Bei diesen verstellbaren Zargen werden die Innentürblätter nicht mehr abgesägt, falls diese auf dem Teppichboden schleifen sollten.
Malerarbeiten
- Spachteln
- Schleifen
- Grundieren
- Streichen
- Tapezieren
Machen Sie nichts in Eigenleistung!
Hauseingangstreppe
Die Hauseingangstreppe und deren Montage müssen im Kaufvertrag ausgewiesen werden.
Die Hauseingangstreppe mit dem:
- Treppenfundament
- Anschluss der Abdichtung
- erforderliche Geländeregulierungen
- Anfüllungen des Mutterbodens
- Einbau des Mutterbodens
Schornsteinfeger
- Trittbretter und Standbretter am Dach für Schornsteinfeger anbringen.
Terrasse
Die Terrasse und deren Montage müssen im Kaufvertrag ausgewiesen werden.
Die Terrasse versehen mit:
- eventuellen Trittstufen
- Höhenfestlegungen für den Erdstoff
- Geländeregulierung
- Anfüllung des Mutterbodens
- Terrassentürabdichtung
- Terrasse betoniert
Undichte Terrassentürabdichtungen sind ein Standardmangel!
Balkon
Der Balkon und die Montage müssen im Kaufvertrag ausgewiesen werden.
- Bodenbelag
- Regenrinne umlaufend
- Fallrohr angeschlossen an die zentrale Entwässerung
- Balkongeländer umlaufend
- Aussenleuchte
- Aussensteckdose
- Wasseranschluss
Regenwassernutzungsanlage
Die Regenwassernutzungsanlage und die Montagearbeiten müssen im Kaufvertrag ausgewiesen werden.
Die Regenwassernutzungsanlage trägt erheblich zur Wassereinsparung bei.
- die Rohre bestehen aus welchem Material
- wie die Rohre installiert werden samt Schallschutz für die Rohre
- wo die Rohre installiert werden
Verklinkerung der Fassade
Die Verklinkerung der Fassade muss im Kaufvertrag ausgewiesen werden.
Die Verklinkerung der Fassade ist eine dauerhafte Konstruktion für eine Fassade.
Der größte Fehler besteht darin, die Dämmung mit Spalten, also mit Wärmebrücken einzubauen.
Forderungssicherungsgesetz
Am 1. Januar 2009 ist das Forderungssicherungsgesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen in Kraft getreten.
Bei Problemen informieren Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt!
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