Notaranderkonto

Notar - Konto - Notaranderkonto - Kaufpreis - Bezahlung - Grundstück

Das Notaranderkonto

Wird der Grundstückskaufpreis über den Notar auf ein Notaranderkonto gezahlt, so wird eine Hebegebühr fällig, die der Notar für die Führung des Notaranderkontos verlangt.

Wird die Abwicklung der Kaufpreiszahlung über das beim Notar verwaltete Notaranderkonto vereinbart, so nimmt der Notar die Auszahlung des hinterlegten Grundstückskaufpreises an den Grundstücksverkäufer vor.

Ist der Kaufpreis auf dem Anderkonto eingegangen, veranlasst der Notar die Eintragung in das Grundbuchblatt.
Diese Zahlungsmodalität ist rechtssicher.

©Deutscher Bauzeiger 76.2.11 Grundstück - Notar - Notaranderkonto

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