Hausanschluss Kanalisation
Hausanschluss - Kanalisation - Anschlusskanal - Schmutzwasser - Mischwasser - Übergabeschacht
Die öffentliche Kanalisation
Der Anschlusskanal ab der Grundstücksgrenze im öffentlichen Raum wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Der Anschlusskanal bis zum privaten Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze wird von der Gemeinde festgelegt.
Zur Vermeidung von Ablagerungen in dem Anschlusskanal mit geringem Durchmesser (kleiner als DN 300) tritt eine Selbstreinhaltung ein, wenn sich täglich eine Geschwindigkeit von mindestens 0,7 m/s einstellt oder ein Gefälle von mindestens 1: DN festgelegt wird.
Der Anschlusskanal bis zum Übergabeschacht ist nach DIN 1986-100 zu bemessen.
Bei der Bemessung von Anschlusskanal für Schmutz- bzw. Mischwasser außerhalb des Gebäudes sind eine Mindestfließgeschwindigkeit von 0,7 m/s und eine Höchstgeschwindigkeit von 2,5 m/s zu berücksichtigen.
Der zulässige Füllungsgrad des Anschlusskanals beträgt hier h/di = 0,7 und das Mindestgefälle J = 1: DN.
Der Anschlusskanal sollte eine Nennweite von 150, mindestens ein Gefälle von 1:150 haben.
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