Aufbrucherlaubnis Straße
Aufbrucherlaubnis - Aufbruch - Straße - Antrag - Gemeinde - Tiefbauarbeiten - Bauarbeiten - Hausanschlüsse
Aufbruch einer Straße zur Herstellung von Hausanschlüssen
Der Aufbruch einer Straße erfordert eine Aufbrucherlaubnis durch die Gemeinde.
Öffentliche Flächen und Straßen dürfen nicht ohne Aufbrucherlaubnis aufgebrochen werden.
Antrag auf Aufbrucherlaubnis einer Straße
Der Antrag auf Aufbrucherlaubnis einer Straße muss vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht werden.
Der Antrag auf Aufbrucherlaubnis einer Straße muss schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Aufbrucherlaubnis der Straße wird schriftlich ausgestellt.
Eine Aufbrucherlaubnis muss gestellt werden, wenn Hausanschlüsse wie Elektro, Gas, Kanal, Wasser, Telefon, oder Fernwärme benötigt werden.
Dazu wird im Bauamt ein Antrag (Formular liegt vor, o. im Internet) gestellt.
Ein Lageplan 1:1000, sowie 3 Tage Vorlaufzeit wird dazu noch benötigt.
Auch die dazugehörende verkehrsrechtliche Anordnung erhalten Sie, ohne weitere Wege gehen zu müssen, mit dazu.
Die Aufbrucherlaubnis der Gemeinde
Die Aufbrucherlaubnis muss auf der Baustelle aufbewahrt werden, und bei Verlangen der Baubehörde vorgezeigt werden.
Zweckmäßig ist es, wenn die Kanalabnahme gleich zusammen mit der erforderlichen Aufbruchgenehmigung für die Straße beantragt wird.
In der Aufbrucherlaubnis werden keine Auskünfte über eventuelle Kabel oder Versorgungsleitungen an der Aufbruchstelle gegeben.
Durchführung des Aufbruchs einer Straße
Der Aufbruch einer Straße muss grundsätzlich von einer Fachfirma für Tiefbauarbeiten durchgeführt werden.
Wird eine Straße ohne Aufbrucherlaubnis beschädigt, gilt das als Sachbeschädigung.
Der Arbeitsbeginn zum Aufbrechen der Straße muss spätestens 48 Stunden vor Baubeginn bei der Gemeinde angezeigt werden.
Der Antragsteller übernimmt alle Verpflichtungen zur Unfall- und Verkehrssicherung an der Aufbruchstelle.
Die Anschlussstelle darf nur mit vorheriger Zustimmung verdeckt / verfüllt werden.
Nach den Bauarbeiten muss die Straßen- und Wegebefestigung wieder wie vor dem Aufbruch hergestellt werden.
Abnahme der Baumaßnahme
Nach den Bauarbeiten muss die Abnahme der neuen Verkehrsoberfläche durch die Gemeinde beantragt werden.
Der Anschluss der privaten Hausanschlussleitung an den städtischen Kanal wird von der Gemeinde abgenommen.
Die Kanalanschlussabnahme ist mindestens drei Tage vorher bei der Gemeinde, Fachbereich Hoch- und Tiefbau, zu beantragen.
Zweckmäßig ist es, wenn die Kanalabnahme gleich zusammen mit der erforderlichen Aufbruchgenehmigung für die Straße beantragt wird.
Der Abnahmeschein wird ausgestellt und liegt zur Abholung durch den Bauherrn bzw. der ausführenden Baufirma im Bauamt bereit
Wird die Abnahme versäumt, so prüft die Gemeinde durch geeignete Maßnahmen (z.B. Kamerabefahrung) die ordnungsgemäße Bauausführung.
Kosten für die Abnahme der Baumaßnahme durch die Gemeinde
Die Anschlussabnahme ist kostenpflichtig und beträgt pro Anfahrt und Abnahme circa 60 € bis 200 €.
Eine nachträgliche Abnahme verursacht meist höhere Kosten und wird je nach Aufwand berechnet.
Kosten eines Straßenaufbruchs
Die Kosten eines Straßenaufbruchs trägt der Antragsteller.
Die Abrechnung erfolgt dann über die von Ihnen beauftragte Tiefbaufirma, die Ihnen die Laufwege, sowie auch die 5-jährige Mängelbeseitigungsfrist abnimmt.
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