Baulast Baulastenverzeichnis
Baulast - Baulastenverzeichnis - Bauaufsichtsbehörde - Grundbuch
Das Baulastenverzeichnis öffentlich-rechtlich
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.
In das Baulastenverzeichnis werden nur öffentlich-rechtliche Einträge eingetragen.
Eine Baulast, eingetragen im Baulastenverzeichnis, ist eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, entweder etwas:
- zu unterlassen
- zu dulden
- zu tun
Die privatrechtlichen Einträge im Grundbuch
Das Baulastenverzeichnis ist von den privatrechtlichen Einträgen im Grundbuch in Abteilung 2 abzugrenzen.
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